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Höhere Mindestlöhne

Gebäudereiniger und Bau-Mitarbeiter profitieren

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Gebäudereiniger, Dachdecker und Mitarbeiter des Baugewerbes bekommen höhere Mindestlöhne. Das geht aus Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums hervor, die laut Bundespresseamt am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt wurden. Die neuen Mindestlöhne waren von den Tarifparteien Ende 2017 ausgehandelt worden und gelten seit 1. Januar. Die gebilligten Verordnungen erklärten die Lohnuntergrenzen nun für allgemeinverbindlich - ab 1. März gelten sie also für alle Beschäftigten, auch für jene in nicht tarifgebundenen Unternehmen. Von der leichten Anhebung profitieren demnach rund fünf Millionen Menschen, die in der Baubranche arbeiten, eine Million Gebäudereiniger und 64 000 Beschäftigte im Dachdecker-Handwerk.

Laut der Verordnung bekommen Beschäftigte in Westdeutschland, die Gebäude reinigen, in der untersten Lohngruppe I 10,30 Euro pro Stunde statt bisher 10 Euro. Im Osten Deutschlands steigt der Satz von 9,05 auf 9,55 Euro. Ab 1. Dezember 2020 steigt das Mindestentgelt in Ost- und Westdeutschland für die unterste Lohngruppe einheitlich auf 10,80 Euro pro Stunde. Gelernte Dachdecker bekommen statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro pro Stunde.

Im Baugewerbe erhalten Ungelernte nach Lohngruppe 1 einen Stundenlohn von mindestens 11,75 Euro bundesweit. Facharbeiter (Lohngruppe 2) erhalten in Ostdeutschland Mindestlohn wie Lohngruppe 1. In Westdeutschland liegt er zunächst bei 14,95 Euro und steigt ab 1. März 2019 auf 15,20 Euro.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 8,84 Euro. Darüber hinaus können von den Tarifpartnern branchenbezogene Mindestlöhne vereinbart werden. Die Bundesregierung kann sie per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklären. dpa/nd Kommentar Seite 4

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