Freispruch für Tierschützer

Angeklagte filmten Misstände in einem Schweinezuchtbetrieb

  • Lesedauer: 1 Min.

Naumburg. Für drei Tierschützer, die schwere Missstände in einer Schweinemastanlage in Sachsen-Anhalt aufgedeckt hatten, bleibt es beim Freispruch. Das Oberlandesgericht Naumburg hat jetzt die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg als unbegründet verworfen. Die Tierschützer waren 2013 in eine Mastanlage mit rund 60 000 Schweinen eingedrungen und hatten Missstände gefilmt. Der Eigentümer des Betriebes im Landkreis Börde hatte sie deshalb verklagt. Die Angeklagten hätten einen Skandal aufgedeckt, einen Notstand, der kaum zu überbieten sei, erklärte das Oberlandesgericht am Donnerstag.

Die Tierschützer waren bereits in erster und zweiter Instanz, 2016 vom Amtsgericht Haldensleben und 2017 vom Landgericht Magdeburg, vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision vor dem obersten Gericht des Landes eingelegt. Die Anklage hatte Geldstrafen zwischen 300 und 800 Euro für die drei Tierschützer gefordert. dpa/nd

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