Mindestlohn: Mehr Verstöße geahndet

Zollamt hat 2017 mehr Firmen überprüft und zur Rechenschaft gezogen / Experten gehen von hoher Dunkelzahl aus

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Im Land Berlin werden Firmen vermehrt zur Rechenschaft gezogen, weil sie ihren Mitarbeitern den Mindestlohn nicht bezahlen. Von Januar bis Ende November des Vorjahres leitete das Hauptzollamt Berlin 278 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ein, wie die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mitteilte. 2016 waren es insgesamt 186 Verfahren gewesen.

Auch die Anzahl der Arbeitgeberüberprüfungen nahm den Angaben zufolge zu: von 1233 im Jahr 2016 auf 1470 in den ersten elf Monaten 2017. In diesem Zeitraum hätten Unternehmen 336 343 Euro Sanktionen im Hinblick auf das Mindestlohngesetz zahlen müssen.

Experten glauben allerdings, dass der Zoll nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Verstöße aufdeckt. Der Ökonom Toralf Pusch vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung schätzt, dass in Berlin und Brandenburg im Jahr 2016 jeder zehnte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Mindestlohn diesen nicht erhalten hat.

»Der Zoll kann gar nicht effektiv gegen Mindestlohnverstöße vorgehen«, sagt Sebastian Riesner von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). So gebe es allein in Berlin rund 10 500 Hotels und Gastbetriebe. Dem Zoll fehle schlicht das Personal, um überall die Einhaltung des Mindestlohns gewährleisten zu können.

Typisch sei, dass Firmen mit den Arbeitszeiten tricksten, berichtet Riesner. So höre man beispielsweise immer wieder von Fällen, in denen Putzfrauen in Hotels mehr Zimmer zugeteilt würden, als sie in ihrer regulären Arbeitszeit schaffen könnten. Die extra benötigte Zeit bleibe dann unbezahlt. »Das hat System«, kritisiert der Gewerkschaftler.

Im Hauptzollamt Berlin ist der Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) für die Mindestlohnkontrollen zuständig. Ende 2017 bestand er aus 240 Arbeitskräften, wie die Generalzolldirektion mitteilt. Die personelle Ausstattung sei »damit angemessen«.

Mit der Einführung des Mindestlohns vor drei Jahren erhielt der Zoll bundesweit 1600 zusätzliche Stellen. Allerdings dauert die Ausbildung der Beamten mehrere Jahre, so dass noch nicht alle versprochenen Stellen besetzt sind. Die Personalaufstockung in Berlin wird nach Angaben des Zolls voraussichtlich im Jahr 2019 abgeschlossen sein.

Zwar beklagen Arbeitnehmervertreter weiterhin, dass zu wenig für die Einhaltung des Mindestlohns getan werde. Die Regelung an sich halten sie aber für einen Erfolg. »Der Mindestlohn hat vielen Menschen Geld gebracht«, sagt etwa Erika Ritter, die bei ver.di Berlin-Brandenburg für den Einzelhandel zuständig ist. Die Befürchtung, dass der Mindestlohn Arbeitsplätze vernichte, habe sich nicht erfüllt. Im Gegenteil: Viele Minijobber hätten durch den Mindestlohn eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung erhalten.

Auch die Arbeitgeber sind heute weniger kritisch als noch vor Einführung des Mindestlohns. »Bis jetzt ist es glücklicherweise nicht zu den Verwerfungen gekommen, die befürchtet worden sind«, sagt Carsten Brönstrup, Sprecher der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg. Allerdings gebe es seit langem einen Aufschwung im Berliner Arbeitsmarkt. Wie gut oder schlecht der Mindestlohn ist, werde sich wahrscheinlich erst entscheiden, wenn die Lage wieder schlechter sei, sagt Brönstrup. »Der Belastungstest durch den gesetzlichen Mindestlohn steht noch aus.«

Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt Philipp vom Berge vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Sowohl vor als auch nach Einführung des Mindestlohns habe sich die Gesamtbeschäftigung in Berlin positiv entwickelt. »Eine Hiobsbotschaft gab es nicht«, resümiert der Experte. Trotzdem seien längerfristig negative Effekte durch den Mindestlohn auf den Arbeitsmarkt nicht auszuschließen. dpa/nd

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