Das Online-Shopping wird erleichtert

Fragen & Antworten zu einer EU-Neureglung, die zum Jahresende in Kraft treten soll

Die Neuregelung soll sicherstellen, dass Kunden beim Online-Shopping nicht mehr wegen ihres Wohnortes oder eines vorübergehenden Aufenthaltsorts diskriminiert werden. Auch sollen für Internet-Kunden im Ausland die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten wie für ortsansässige Kunden. Dies gilt für den Kauf von Waren wie Kleidung und Möbel sowie für Dienstleistungen wie das Mieten einer Ferienwohnung oder eines Leihwagens. Ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Güter, wie etwa Filme Musik oder Bücher.

Wie war die Praxis bisher?

Bisher konnten Online-Händler mit Hilfe des sogenannten Geoblockings den Zugang zu bestimmten Bestellseiten verweigern, wenn die Kunden in einem anderen Staat ansässig sind oder im Ausland ausgestellte Kreditkarten benutzen. Oft werden sie dann automatisch auf Seiten in ihrem Land umgeleitet, wo die Preise womöglich höher sind. Davon profitieren vor allem die großen Onlineshops, die in den u...


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