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Ohrgeräusche nach einem Kinderschrei

Arbeitsunfall oder nicht?

Eine Erzieherin, die Ohrgeräusche darauf zurückführt, dass ihr ein Kind ins Ohr geschrien habe, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1081427.ohrgeraeusche-nach-einem-kinderschrei.html

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