Verwaltungsgericht ebnet Demonstration in Kiel den geplanten Ablauf
Kiel. In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Schleswig der Ordnungsbehörde der Stadt Kiel eine Lektion in Sachen Versammlungsrecht erteilt. Ein seitens der Stadt Kiel für den 10. März ausgesprochenes Demonstrationsverbot im Stadtteil Gaarden gegen türkische Militäraktionen in der von Kurden besiedelten nordsyrischen Region Afrin ist damit gekippt. Der frühere Landtagsabgeordnete der LINKEN Björn Thoroe, der die Demonstration angemeldet hat, spricht von einer schallenden Ohrfeige für die Versammlungsbehörde, die Polizei und Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD). Wegen drohender Gefahren wollte die Stadt den Aufzug um 15 Uhr zunächst nicht im Stadtteil Gaarden beginnen lassen. Begründet wurde dies mit dort stattgefundenen massiven Ausschreitungen zwischen Türken und Kurden im Dezember 2016. Anhänger beider Bevölkerungsgruppen sind in dem Stadtteil stark vertreten. Das Gericht monierte, dass die Versammlungsbehörde eine abstrakte Gefahr benannt habe, konkrete Anhaltspunkte dafür mit Blick auf die aktuelle Demonstration aber nicht aufgeführt habe. Bereits am 10. Februar hatte die Stadt Kiel den Beginn einer Solidaritätsdemo für die Kurden in der Region Afrin mit identischer Begründung in Gaarden verboten (»nd« berichtete). dh
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