Deutlich mehr Verstöße gegen den Mindestlohn
Der Berliner Zoll hat 2017 deutlich mehr Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne eingeleitet als im Vorjahr. Wie das Bundesfinanzministerium auf Anfrage mitteilte, wurden 297 Verfahren eröffnet, 2016 waren es 186. Die Beamten des Hauptzollamts ermittelten sowohl aufgrund von nicht gezahltem Mindestlohn als auch wegen Formalverstößen - etwa, wenn ein Unternehmen die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter nicht korrekt aufzeichnet. Gestiegen ist auch die Anzahl der überprüften Betriebe - von 1233 Arbeitgeberüberprüfungen 2016 auf 1485 im vergangenen Jahr. Laut Experten erfasst der Zoll aber nur einen Bruchteil der tatsächlichen Mindestlohnverstöße. dpa/nd
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