Deutlich mehr Verstöße gegen den Mindestlohn
Der Berliner Zoll hat 2017 deutlich mehr Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne eingeleitet als im Vorjahr. Wie das Bundesfinanzministerium auf Anfrage mitteilte, wurden 297 Verfahren eröffnet, 2016 waren es 186. Die Beamten des Hauptzollamts ermittelten sowohl aufgrund von nicht gezahltem Mindestlohn als auch wegen Formalverstößen - etwa, wenn ein Unternehmen die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter nicht korrekt aufzeichnet. Gestiegen ist auch die Anzahl der überprüften Betriebe - von 1233 Arbeitgeberüberprüfungen 2016 auf 1485 im vergangenen Jahr. Laut Experten erfasst der Zoll aber nur einen Bruchteil der tatsächlichen Mindestlohnverstöße. dpa/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.