Irreführende Zahlen zu Ausländerstraftaten

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Dresden. Der sächsische Flüchtlingsrat wirft dem Landesinnenministerium irreführende Angaben zur Kriminalität unter Zuwanderern vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2017 heiße es, in Sachsen lebten 52 918 Zuwanderer, gegen 9493 sei strafrechtlich ermittelt worden, teilte der Verein am Montag in Dresden mit. »Doch für beide Gruppen werden vollkommen unterschiedliche Definitionen verwendet«, kritisierte der Flüchtlingsrat. Die Zahl der knapp 53 000 Zuwanderer ergebe sich aus der Summe der Flüchtlinge aus den fünf Hauptherkunftsstaaten Syrien, Afghanistan, Iran, Irak und Eritrea, erklärte der Flüchtlingsrat weiter. Bei der Gesamtzahl der Zuwanderer unterschlage das Innenministerium »also sämtliche Geflüchteten aus anderen Staaten sowie alle nichtdeutschen Menschen ohne gültiges Visum«. Damit sei »der vollkommen fehlkonstruierte Anteil« der Tatverdächtigen unter Zuwanderern »definitiv viel zu hoch«, so der Verein weiter. Von einem Anteil der Tatverdächtigen an einer bestimmten Gruppe könne nur dann gesprochen werden, »wenn bekannt ist, wie viele Menschen tatsächlich zu dieser Gruppe gehören«. Dies sei nicht der Fall. Die sächsische CDU nutze eine falsche Kalkulation, um »ihre harte Haltung nach mehr Abschiebungen zu untermauern«, kritisierte der Flüchtlingsrat. epd/nd

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