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BGH: Kundin bleibt Kunde
Kurioser Rechtsstreit
Was in Gesetzen erlaubt ist, kann in Formularen nicht verboten sein: Frauen erleiden aus Sicht des Bundesgerichtshofs keinen Nachteil, wenn sie in Vordrucken als »Kunde« angesprochen werden. Das aber wollte die Klägerin Marlies Krämer nicht hinnehmen - sie unterlag und kämpft nun unverdrossen weiter.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1083674.bgh-kundin-bleibt-kunde.html
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