»Kein Wahlkampfgetöse für die CSU«
SPD warnt Seehofer vor nicht abgestimmten Verschärfungen beim Familiennachzug
Berlin. Die SPD warnt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor nicht abgestimmten Verschärfungen beim Familiennachzug von Flüchtlingen. »Die SPD geht keinen Millimeter über den Koalitionsvertrag hinaus«, sagte der Vizevorsitzende Ralf Stegner am Mittwoch in Berlin. »Wir machen kein Wahlkampfgetöse für die CSU in Bayern mit.« Ein Gesetzentwurf Seehofers sieht harte Auflagen vor für den Nachzug von Familienangehörigen mit eingeschränktem Schutzstatus und führt Auswahlkriterien auf. Darunter fallen derzeit zum Beispiel viele Syrer aus Gebieten, in denen aktuell nicht gekämpft wird.
Der Entwurf befindet sich aktuell in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Er soll den Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus ab August regeln. Diese Gruppe kann derzeit praktisch keine Angehörigen nachholen. Danach wollen Union und SPD maximal 1000 Familienangehörigen pro Monat den Nachzug erlauben. Die Zuwanderung soll jährlich eine Spanne von 180 000 bis 220 000 Menschen nicht übersteigen.
Der Gesetzentwurf präzisiert erstmals Kriterien für die Auswahl der bis zu 1000 Angehörigen, die pro Monat nachkommen können. Genannt wird dabei das Wohl von Kindern unter 14 Jahren. Auch die Unzumutbarkeit der Familienzusammenführung in einem Drittstaat, die Dauer der Trennung und die Frage, ob diese bewusst herbeigeführt wurde, sollen eine Rolle spielen. Zudem werden eine »konkrete Gefahr für Leib und Leben«, die Unterbringungs- und Betreuungssituation, Krankheit oder gesundheitliche Einschränkungen genannt. Angehörige, die in Deutschland bereits gut integriert sind, können ihre Chancen ebenso verbessern wie Familienmitglieder im Ausland mit Deutschkenntnissen. »Für die Steuerung der monatlich bis zu 1000 möglichen Einreisen wird auf die durch die Auslandsvertretungen ausgestellten Visa abgestellt«, heißt es zudem.
Für alle, die Angehörige aus dem Ausland nachholen wollen - also nicht nur Flüchtlinge - gilt zudem: Terror-Sympathisanten, Hasspredigern oder Kriegsverbrechern muss der Familiennachzug verweigert werden. Der Familiennachzug kann versagt werden, wenn die Angehörigen in Deutschland Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen. Das ist auch aktuell schon der Fall. Anerkannte Flüchtlinge profitieren allerdings von einer »privilegierten« Nachzugsregelung, bei der Voraussetzungen wie Einkommen und Sprachkenntnisse keine Rolle spielen. Nur Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger unverheirateter Flüchtlinge dürfen nachziehen. »Sonstige Familienangehörige, einschließlich Geschwister«, fallen nicht unter die Regelung, heißt es - auch das entspricht der derzeitigen Regelung. Ausgenommen vom Nachzug bleiben auch Menschen, deren Ehen nicht im Herkunftsland geschlossen wurden.
Grüne und LINKE reagierten verärgert und forderten lockerere Regeln als bisher. »Der Kreis der Nachzugsberechtigten darin ist viel zu eng und lässt Geschwister zurück. Nur wer weiß, dass seine Familie in Sicherheit lebt, wird sich schnell in Deutschland integrieren können«, kommentierte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sagte: »Den Kindern bedürftiger Eltern das Recht auf Zusammenleben abzusprechen, bedeutet, rassistische mit sozialer Ausgrenzung zu kombinieren.« dpa/nd Kommentar Seite 4
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