Union Busting als Kavaliersdelikt

Immer mehr Unternehmen verstoßen gegen das deutsche Betriebsverfassungsgesetz - und die Justiz schaut zu

  • Jörn Boewe
  • Lesedauer: 3 Min.

Noch vor ein oder zwei Jahrzehnten galt die Behinderung von Betriebsratswahlen in Gewerkschaftskreisen als Ausnahme. Doch inzwischen ist die systematische Verhinderung von Betriebsratsneugründungen einer der Megatrends in der Arbeitswelt der Bundesrepublik Deutschland im 21. Jahrhundert geworden.

Verschiedene Untersuchungen untermauern diese These. Eine der umfangreichsten stammt von Martin Behrens und Heiner Dribbusch vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der DGB-nahen Hans-Böckler-Stiftung. Die beiden Forscher haben Vertreter von 250 lokalen Gliederungen der Gewerkschaften IG Metall, IG Bergbau, Chemie, Energie (BCE) und Nahrung-Genuss-Gaststätten nach ihren Erfahrungen befragt. Ergebnis: Mitbestimmungsfeindliches Arbeitgeberverhalten sei »mittlerweile in die Kernbereiche der deutschen Arbeitsbeziehungen vorgedrungen«. Jede sechste Betriebsratsgründung wird aktiv behindert - und das im Organisationsbereich von IG Metall und IG BCE, die traditionell als »sozialpartnerschaftliche« Gewerkschaften gelten. Noch alarmierender ist, dass fast jeder dritte Versuch erfolgreich ist: In 32 Prozent dieser Fälle kam es am Ende nicht zur Wahl eines Betriebsrates.

Ganz oben auf der Liste steht die Einschüchterung von gewerkschaftlich aktiven Mitarbeitern bis hin zur Kündigung. Zunächst versuchen Unternehmer in der Regel, die Bestellung eines Wahlvorstandes zu verhindern. Gelingt das nicht, werden unternehmernahe Kandidaten unterstützt, um einen künftigen Betriebsrat zu paralysieren. Häufig wird Gewerkschaftssekretären der Zugang zum Betrieb verwehrt. Unternehmen bieten möglichen Kandidaten hohe Abfindungssummen, wenn sie das Unternehmen »auf eigenen Wunsch« verlassen. Firmen werden gezielt reorganisiert, aufgespalten und verlagert, Bereiche ausgegründet und ganze Betriebe geschlossen. In jedem zweiten Fall sind Anwaltskanzleien involviert - mitunter spezialisierte Unternehmen, meist jedoch die Hausanwälte der Firmen.

Die Rolle professioneller »Union-Busting«-Anwälte - wie etwa des Frankfurter Anwalts Helmut Naujoks oder der auf die Entfernung von »Störenfrieden« spezialisierten Kanzlei Schreiner und Partner - ist in den vergangenen Jahren verstärkt ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Das ist vor allem ein Verdienst des 2014 in Köln gegründeten Vereins »aktion ./. arbeitsunrecht« um Elmar Wigand und Werner Rügemer. Auf ihrem Blog »arbeitsunrecht.de« dokumentieren sie Fälle von Gewerkschafts- und Betriebsratsbekämpfung und organisieren seit 2015 den »Aktionstag Schwarzer Freitag«, der an jedem Freitag, dem 13., organisiert wird. Im Vorfeld werden besonders krasse Fälle öffentlich gemacht, Leser und Leserinnen des Blogs können dann online darüber abstimmen, wer der »schikanöseste Arbeitgeber« ist. Für diesen »Schwarzen Freitag«, den 13. April, wurde Deliveroo nominiert. Als im November 2017 Fahrer des Lieferdienstes in Köln die Absicht bekundeten, einen Betriebsrat wählen zu wollen, reagierte das Unternehmen mit Entlassungen und einer Umstellung seines Personalkonzepts auf die Beauftragung »selbstständiger Kuriere«. Inzwischen ermittelt der Zoll gegen Deliveroo wegen des Verdachts auf »Scheinselbstständigkeit«.

Klaus Ulrich, Mitbestimmungsexperte der IG BAU, war mit zahlreichen einschlägigen Fällen konfrontiert. »Manche Arbeitgeber erklären, es gebe einen Betriebsrat nur über ihre Leiche, oder sie kündigen an, dass sie ein Fass Bier ausgeben, wenn die Wahl nicht zustande kommt«, berichtet der Jurist. Einem Gewerkschaftssekretär sei der Zugang zum Betrieb mit der Drohung verwehrt worden, die Hunde loszulassen.

All das ist nach Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz strafbar und wird - theoretisch - mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Praktisch wird das Delikt jedoch kaum verfolgt. Alle DGB-Gewerkschaften berichten seit Jahren über schleppende Verfahren und Staatsanwälte, die vom deutschen Arbeitsrecht offenbar keine Ahnung haben. Hinzu kommen Konstruktionsfehler im Gesetz: Betriebsratsbehinderung wird nicht von Amts wegen, sondern auf Antrag verfolgt. Der Versuch ist nicht strafbar, bestraft wird nur die »erfolgreiche« Behinderung.

Um Abhilfe zu schaffen, fordern die Gewerkschaften Schwerpunktstaatsanwaltschaften, wie es sie etwa für Wirtschafts- und Internetkriminalität gibt. Ulrichs Fazit: Die »eklatante Nichteffizienz des deutschen Rechtsstaats« bei Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz sei geradezu eine Ermutigung für gewerkschafts- und mitbestimmungsfeindliche Arbeitgeber.

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