Schwarzfahren im Bundestag
Plenum diskutierte über zwei Anträge von LINKEN und Grünen zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket
In der Bundesrepublik sitzen derzeit rund 5000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, die meisten von ihnen wegen Schwarzfahrens. Denn das Fahren ohne gültiges Ticket gilt als Straftat und wird nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches »mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe« geahndet.
LINKE und Grüne drängen seit vielen Jahren darauf, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren. Da beide Parteien aber unterschiedliche Ansätze verfolgen, hatten sie zwei Anträge in den Bundestag eingebracht. Während die Linksfraktion die »Beförderungserschleichung« aus dem Paragraf 265a streichen will und eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit als »unnötig« bezeichnet, wollen die Grünen die Strafbarkeit auf eine Ordnungswidrigkeit reduzieren. »Entkriminalisierung bedeutet keine Legalisierung des Schwarzfahrens«, betonen die Autoren des Grünen-Antrags.
Die Bundestagdebatte am Freitag entwickelte sich zu einem lebhaften Schlagabtausch. Der LINKE-Bundestagsabgeordnete Niema Movassat betonte, dass sich das Strafsystem hier gegen arme Menschen richte, die sich keine Tickets leisten könnten: »58 Prozent der Menschen, die verurteilt werden, sind Hartz-IV-Empfänger.« Movassat zog auch den Vergleich zum Falschparken. Dieses habe denselben »Unrechtsgehalt« wie das Schwarzfahren und erfordere ebenfalls »keine besondere kriminelle Energie«. Anders als das Fahren ohne Ticket werde das Falschparken aber nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft, unterstrich der Linkspolitiker und verwies auf den nordrhein-westfälischen Justizminister Peter Biesenbach (CDU), der das Schwarzfahren ebenfalls entkriminalisieren wolle. Tatsächlich hatte der Minister im September 2017 gegenüber der »Rheinischen Post« gefordert, das Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. So würde man Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte »gleichermaßen entlasten, die die Fälle nicht erledigen müssten«.
Am Freitag zeigte sich, dass Biesbach wohl auch in der eigenen Partei noch Überzeugungsarbeit leisten muss. Denn der CDU-Abgeordnete Ingmar Jung sprach sich dafür aus, den Straftatbestand beizubehalten. Es gebe eine »nicht unrelevante Anzahl« von Tätern, die das System gezielt ausnutze. »Die hohe Zahl an Gefängnisinsassen kann kein Argument sein, warum wir ans Strafrecht rangehen«, so Jung.
Für den AfD-Parlamentarier Thomas Seitz, der jahrelang als Staatsanwalt tätig war, ist das Schwarzfahren vor allem ein Ausländerproblem. Seitz behauptete am Freitag, von 160 000 Tatverdächtigen im Jahre 2016 seien etwa 74 000 nicht-deutscher Herkunft gewesen. LINKEN und Grünen warf er vor, mit ihren Anträgen »die deutsche Staatlichkeit weiter auszuhöhlen«. Alexander Hoffmann von der CSU schlug in dieselbe Kerbe und warnte vor einer »Kapitulation des Rechtsstaats«.
Der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Brunner erweckte kurzzeitig den Eindruck, seine Fraktion strebe ebenfalls eine Entkriminalisierung an. Wenn man ein Verkehrsdelikt wie das Fahren bei Rot, bei dem Menschenleben gefährdet werden könnten, »als ganz normale Angelegenheit« bewerte, aber das Schwarzfahren als eine höhere Kriminalität, »dann bin ich auf dem falschen Schiff«, so Brunner. Bevor jemand ihn missverstehen konnte, warnte er vor Schnellschüssen und plädierte für »wohlabgewogene Lösungen«. Wie diese aussehen sollen, erklärte er nicht.
Dabei fordert selbst der Deutsche Richterbund eine Überprüfung des Straftatbestands und sieht die Verkehrsbetriebe in der Verantwortung. Zugangskontrollen seien der beste Weg, um Schwarzfahrten effektiv zu verhindern und die Strafjustiz zu entlasten. Eine Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) betonte am Freitag gegenüber »neues deutschland«, dass »die Kollegen in London und Paris, wo es diese Zugangskontrollen durch Schranken gibt, genauso viele Schwarzfahrer haben«, weil man die Sperren mit Tricks überwinden könne. Die Entscheidung über die rechtliche Bewertung des Schwarzfahrens sei der Politik vorbehalten, so die BVG-Sprecherin, die aber befürchtet, dass im Falle einer Neubewertung »die Leistung unserer Mitarbeiter entwertet werden könnte«.
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