Wettbewerb unter Strom

Die Marktliberalisierung von April 1998 brachte höhere Preise, Bürokratiemonster und eine Zweiklassengesellschaft

28. November 1997, Deutscher Bundestag, Punkt sieben der Tagesordnung: Der Unionsabgeordnete Gunnar Uldall kommt zum heroischen Ende seiner Rede: »Zum Wohle und zum Nutzen der Umwelt, zum Wohle und zum Nutzen der Betriebe und der Arbeitsplätze und zum Wohle und zum Nutzen der privaten Stromverbraucher« müsse man »überholte Verkrustungen aufbrechen«. Damit meinten Uldall und die schwarz-gelbe Regierung unter Helmut Kohl die Gebietsmonopole der Strom- und Gaswirtschaft in Deutschland. Jeder Stromkunde musste bis dahin den Strom von seinem örtlichen Elektrizitätswerk einkaufen. In Zukunft, verspricht Uldall, könne man den Strom dort kaufen, wo er am günstigsten ist. Preissenkungen von 20 bis 30 Prozent stellt Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) mit dem Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Aussicht.

Das Gesetz war allerdings handwerklich schlecht. Der Bundesrat sollte außen vor bleiben. Die neuen Netzentge...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.