Wenn die Behörde Feierabend hat
Streit in Sachsen-Anhalt um die Bezahlung der freiwilligen Feuerwehr
Magdeburg. Wenn freiwillige Feuerwehren abends und an den Wochenenden Behinderungen von den Straßen räumen, sollten sie dafür bezahlt werden. Diese Forderung vertritt der Städte- und Gemeindebund in Sachsen-Anhalt. Es komme regelmäßig vor, dass die ehrenamtlichen Helfer die Aufgaben der Landesstraßenbaubehörde übernähmen, sagte Geschäftsführer Jürgen Leindecker. So sei die zuständige Behörde ab Freitagmittag und am Wochenende nicht zu erreichen. Wenn die Feuerwehr dann einspringe, müsse das genau wie bei privaten Dienstleistern bezahlt werden.
Aus Sicht des SPD-Innenexperten Rüdiger Erben ist das nur die zweitbeste Lösung. Stattdessen müsse das Land rund um die Uhr eine Rufbereitschaft einrichten. Viele Feuerwehrleute seien frustriert, dass sie ihre Freizeit als Helfer für Landesaufgaben opfern müssten, so Erben. »Wir können nicht in Sonntagsreden das Ehrenamt loben und es am nächsten Tag ausnutzen«, sagte Erben. »Es muss auch außerhalb der Dienstzeiten einen Ansprechpartner bei der Straßenbaubehörde geben, der handlungsfähig ist.« Diese Rufbereitschaft gebe es ja schon für die Autobahnen - wegen ihrer herausragenden Bedeutung.
Das Verkehrsministerium sieht es anders: Wenn Unwetter zu Behinderungen führe, sei das ein Fall für die Gefahrenabwehr, sprich für Feuerwehr und Polizei, heißt es in einem Schreiben des Ministers an die Kommunalvertreter. Es bedürfe daher schon per se keiner Rahmenvereinbarung, um den Einsatz der ehrenamtlichen Retter zu bezahlen. Auch eine Rufbereitschaft rund um die Uhr lehnte es in einer Antwort auf eine Anfrage der LINKEN-Abgeordneten Doreen Hildebrandt ab. Es gebe dazu keine gesetzliche Verpflichtung.
Der Streit entzündete sich an einem Starkregenabend im Burgenlandkreis vor ziemlich genau einem Jahr: An einem Freitagabend, dem 19. Mai, ergossen sich Schlammlawinen von den Feldern auf zahlreiche Straßen und sorgten für Behinderungen. Die zuständige Landesstraßenbaubehörde hatte keine reguläre Dienstzeit. Polizei und Feuerwehr waren im Einsatz, um den Dreck zu beseitigen - und Straßen zu sperren. Schließlich wurde eine Firma mit der Sicherung einer Gefahrenstelle betraut - von der Kommune.
Das sei kein Einzelfall und so gehe es eben nicht, kritisierte SPD-Abgeordneter Erben. »Denn wenn der Sturm vorbei ist und jemand hat eine kostenträchtige Maßnahme angeordnet, geht der Ärger los, wer das bezahlt und die Gemeinden haben keine Klarheit, ob sie alles zurückerstattet bekommen.« Da könne das Ministerium auch nicht mit fehlendem Personal argumentieren. »Die Kreisstraßenmeisterei im Burgenlandkreis hat auch eine 24-Stunden-Rufbereitschaft«, so Erben. »Ich kann die Einsparüberlegungen des Landes verstehen, aber den Gemeinden geht es finanziell auch nicht besser und am Ende muss auch noch die freiwillige Feuerwehr den Ausputzer spielen.« Einen kleinen Erfolg hätten die Bemühungen von Städte- und Gemeindebund und ihm schon erzielt: Bei angekündigtem Unwetter stelle die Behörde einen Ansprechpartner. Aber das könne nur der erste Schritt sein. dpa/nd
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