Kindesmisshandlung vor Gericht

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Frankfurt (Oder). Beim Prozessauftakt gegen einen Vater aus Eberswalde wegen Misshandlung seiner kleinen Tochter hat die Verteidigung die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Die Verteidigung des Angeklagten begründete ihren Antrag auf Verfahrensaussetzung damit, dass es erst vor kurzem einen Pflichtverteidigerwechsel gegeben habe und nun zu wenig Zeit gewesen sei, um sich auf den Prozess vorzubereiten. Die Vorsitzende Richterin sagte am Freitag, dass das Landgericht Frankfurt (Oder) den Antrag nun prüfen und am nächsten Verhandlungstag, dem 9. Mai, entscheiden werde. Die Anklageschrift wurde am Freitag nicht mehr verlesen.

Der 28-Jährige soll seine damals zwei Jahre alte Tochter zwischen August und Oktober 2017 mehrmals misshandelt haben. Er habe trotz ihrer Verletzungen zunächst keinen Arzt gerufen, so die Anklage. Anfang Oktober soll das kleine Mädchen eine Treppe hinabgestürzt sein. Erst Tage danach, als das Kind kollabierte, habe er den Notarzt verständigt. Im Krankenhaus seien erhebliche Schädelverletzungen festgestellt worden. Der 28-Jährige sitzt seit Herbst in Untersuchungshaft.

Der Fall bekam jüngst eine neue Wendung, weil das Kind Mitte April in einem Kinderheim in der Prignitz starb. Die Anklage war eingereicht worden, als sich das Mädchen noch in einem tief-komatösen Zustand befand. Vielleicht werden die Anklagevorwürfe noch abgeändert. dpa/nd

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