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Üble Nachrede und Hetze

Landesgericht Wien verurteilt rechten Verein »Ein Prozent«

  • Alexander Nabert, Wien
  • Lesedauer: 3 Min.

Seit einem halben Jahr erhält Jerome Trebing Drohanrufe, Hassnachrichten und Mails voller Beleidigungen und Verleumdungen. Rechtsradikale schreiben ihm, er gehöre in eine Gaskammer. Auslöser für die Angriffe war der Artikel »Anschlag in Halle: Die geistigen Brandstifter« von dem rechten Verein »Ein Prozent«, der inhaltlich und personell eng mit der rechtsradikalen Identitären Bewegung verwoben ist. Trebing geht nun juristisch gegen »Ein Prozent« vor. Vergangenen Freitag fand der erste Prozess gegen »Ein Prozent« im Landesgericht für Strafsachen Wien statt.

Am 24. Oktober 2017 wurde das Hausprojekt der Identitären Bewegung in Halle angegriffen. Nach Angaben von »Ein Prozent« flogen über 100 Pflastersteine auf das Haus der Rechtsradikalen, zudem wurden Mülltonnen angezündet und Buttersäure eingesetzt. Bis heute ist der Vorfall nicht aufgeklärt. Am Tag vor dem Anschlag hatte Trebing einen Vortrag in Halle zur Identitären Bewegung gehalten. In dem Artikel wurde Trebing unter einem Foto von sich als »geistiger Brandstifter«, »roter Extremist«, »extremistischer Anheizer«, »Linksextremist«, »antidemokratischer Blogger« und »digitaler Hassprediger« bezeichnet. Zudem wurde er in Zusammenhang mit dem Angriff gebracht. Kurz darauf bezeichnete das rechte österreichische Medium »Info Direkt«, gegen die Trebing ebenfalls juristisch vorgeht, den Soziologen als »Gewalttäter«. Auch AfD-Funktionäre, wie der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider, der sein Abgeordnetenbüro in dem rechten Hausprojekt hat, teilten die Hetzartikel.

In Folge dessen wurde nicht nur Trebing, sondern auch der Verein »Rettet das Kind Wien«, bei dem Trebing als Straßensozialarbeiter tätig war, wiederholt das Ziel von Angriffen. Immer wieder tauchten dort Sticker mit volksverhetzenden Botschaften auf. Mittlerweile hat sich der Soziologe und Sozialarbeiter eine berufliche Auszeit genommen, um die Kinder und Jugendlichen nicht länger mit der Situation zu belasten.

Nur zwei Tage vor Prozessbeginn reichten der Antragsgegner eine über 100 Seiten umfassende Dokumentation mit Screenshots von Trebings Aktivitäten in sozialen Netzwerken ein. Damit sollten die Diffamierungen aus dem Artikel als wahre Tatsachen dargestellt werden. Die Richterin war von der Kurzfristigkeit nicht angetan: »Ich war ganz schön angefressen.« Im Zeugenstand räumte Trebing ein: »Ja, meine Gedanken speisen sich großteilig aus Ideen, die allgemein der radikalen Linken zuzuordnen sind.« Dazu stehe er auch, distanziere sich aber von Straf- und Gewalttaten. Anschließend musste er zu vielen Postings und Likes Stellung beziehen. Der Anwalt von »Ein Prozent« wollte etwa wissen, ob Trebing Facebook-Seiten von Antifagruppen geliked oder »Österreich, du mieses Stück scheiße« geschrieben habe. Nach unzähligen Fragen unterbrach die Richterin den Anwalt: »Es ist schon klar geworden, dass der Antragsteller jetzt nicht unbedingt Mitglied der SPÖ ist, sondern eher links davon.«

In der Urteilsverkündung gab die Richterin Trebing vollumfänglich recht. Der Artikel von »Ein Prozent« sei keine kritische Auseinandersetzung mit den Positionen von Trebing, sondern üble Nachrede und Hetze, bei der die journalistische Sorgfaltspflicht nicht erfüllt wurde. Das Foto von Trebing im Artikel sei »wie eine Zielscheibe«. »Ein Prozent« konnte nicht nachweisen, dass Trebing zu dem Angriff auf das Haus der Identitären Bewegung aufgerufen habe. Der rechte Verein muss eine Gegendarstellung veröffentlichen, 3000 Euro Entschädigung zahlen sowie die Verfahrenskosten übernehmen. Deren Anwalt hat Berufung eingelegt, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. In nächster Instanz entscheidet das Oberlandesgericht Wien. Das Verfahren gegen »Info Direkt« ist für Juni angesetzt.

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