Sachsen gibt Hebammen einen Gründungszuschuss
Dresden. Sachsen unterstützt freiberufliche Hebammen fortan mit einem Gründungszuschuss von 5000 Euro. Er gilt für jene, die erstmals oder auch wieder im Freistaat eine solche Tätigkeit aufnehmen, teilte das Sozialministerium mit. Der Zuschuss ist Teil einer Förderrichtlinie Heilberufe, mit der auch die Weiterbildung von Ärzten unterstützt werden soll. Der Gründungszuschuss allein reiche nicht aus, sagte Grünen-Fraktionschef Volkmar Zschocke und verwies auf einen entsprechenden Antrag der Grünen. Darin habe man Maßnahmen und Zuschüsse zur Sicherstellung außerklinischer Geburten vorgeschlagen. dpa/nd
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