Verteidigung fordert Freispruch im »Sachsensumpf«-Prozess

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Dresden. Im Prozess um die angebliche Korruptionsaffäre »Sachsensumpf« hat die Verteidigung der Hauptangeklagten Freispruch in allen Punkten gefordert. Die frühere Referatsleiterin muss sich wegen Verfolgung Unschuldiger und Falschaussage verantworten. Der Staatsanwalt hatte im Plädoyer den ersten Anklagepunkt fallengelassen, aber wegen Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss eine hohe Geldstrafe verlangt. Gleiches triff auf einen mitangeklagten Ex-Kriminalisten zu. Der »Sachsensumpf« sorgte 2007 für Schlagzeilen. In die vermeintliche Korruptionsaffäre sollten Juristen und Politiker verwickelt gewesen sein, Ermittlungen erbrachten aber keine Hinweise darauf. Der Referatsleiterin warf man vor, in einem Behördenzeugnis für den Generalstaatsanwalt Anschuldigungen auf der Grundlage von Gerüchten und Vermutungen formuliert zu haben. Sie hatte das zurückgewiesen. dpa/nd

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