Mit dem Schlagring ins Gericht

Seit 2011 wurden bei Einlasskontrollen der märkischen Justiz 3678 gefährliche Gegenstände sichergestellt

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Sicherheitskonzept für brandenburgische Justizgebäude entfaltet nach den Worten von Justizminister Stefan Ludwig (LINKE) die gewünschte Wirkung. Im Rechtsausschuss des Landtags legte Ludwig am Donnerstag unter anderem dar, in welchem Maße an Sicherheitsschleusen Besuchern gefährliche Gegenstände abgenommen worden sind.

Nachdem kürzlich Berlin diesbezügliche Ergebnisse präsentiert hatte, liegen die Zahlen nun auch für Brandenburg vor: Seit dem Jahr 2011 wurden 3678 gefährliche Gegenstände vor dem Betreten eines Gerichtsgebäudes sichergestellt, zumeist Taschenmesser, Cuttermesser, Nagelfeilen und Schraubenzieher. Gegenstände, die als verbotene Waffen einzustufen gewesen seien, wurden zwölf Mal entdeckt, wobei es sich dem Minister zufolge um Springmesser, Schlagringe, Schlagruten und ähnliches gehandelt habe.

In den Sozialgerichten seien es 657 gefährliche Gegenstände gewesen, die Besuchern abgenommen worden waren, und in drei Fällen verbotene Waffen.

Seit 2001 werde in der brandenburgischen Justiz ein Sicherheitskonzept umgesetzt, das stark an die Situation auf Flughäfen erinnert und das die Notwendigkeit von Einlasskontrollen in den Mittelpunkt gestellt habe, erläuterte Ludwig. Eine permanente Überprüfung der Besucher finde allerdings nicht statt, mitunter erfolgen lediglich anlassbezogene Einlasskontrollen zu bestimmten Prozessen. Inzwischen sei der Einlassbereich von zehn Gerichtsgebäuden mit einer Sicherheitsschleuse ausgestattet, darunter das Oberlandesgericht und die Landgerichte. An zwei Standorten, zum Beispiel in Neuruppin, beginne die Nachrüstung im laufenden Jahr, bei drei Justizgebäuden sei ein Baubeginns im Jahr 2019 realistisch. Die Kontrolleure seien angewiesen, bei ihrer Tätigkeit Schutzwesten zu tragen.

Nach einigen Fällen von Selbstjustiz in anderen Bundesländern entschloss sich die rot-rote Landesregierung im Jahr 2011, die brandenburgischen Gerichte mit Sicherheitstechnik auszurüsten. Für insgesamt 3,1 Millionen Euro sollten die Eingangsbereiche von Gerichten und Staatsanwaltschaften gesichert werden. Nach Vorfällen in Gerichten in Landshut, Dachau und Dresden, wo es im Jahr 2009 Tote gegeben hatte, wurde das vorhandene Sicherheitsrahmenkonzept um eine abstakte Gefährdungsanalyse ergänzt. Doch sollten die Gerichte nicht isolierte Trutzburgen werden, sondern öffentliche Räume bleiben.

Interessant ist die Auskunft des Justizministeriums, dass es die höchste Gefahr nicht bei Strafverfahren gegen kriminelle Motorradrocker gebe, sondern bei Streitfällen, bei denen es um das Sorgerecht für Kinder oder um Unterhaltszahlungen gehe. Die Sicherheit soll vorwiegend durch den Einbau von Schleusen an den Eingängen erhöht werden. Kompliziert ist die Absicherung oft denkmalgeschützter Amtsgerichte, denn der Denkmalschutz muss bei Bauarbeiten beachtet werden.

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