Strafantrag gegen Dobrindt gestellt
Göttingen. Zwei Göttinger Rechtsanwälte haben Strafantrag gegen den CSU-Politiker Alexander Dobrindt wegen dessen Äußerungen über eine »Anti-Abschiebe-Industrie« gestellt. Die Aussagen des Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Bundestag erfüllten die Straftatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede und der Beleidigung, sagten die Anwälte Bernd Waldmann-Stocker und Claire Deery am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst. Waldmann-Stocker und Deery, die auch Vorsitzende des Niedersächsischen Flüchtlingsrates ist, vertreten seit vielen Jahren Geflüchtete in Asyl- und ausländerrechtlichen Fragen. Die Behauptung Dobrindts, dass das Einreichen von Klagen den Rechtsstaat bewusst und zielgerichtet untergrabe, sei nicht haltbar, erklärten die Juristen. Sie zeugten auch nicht von einem Rechtsstaatsverständnis, das mit dem Grundgesetz vereinbar sei: »Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir Teil des Rechtsstaates. Daran ändern die Aussagen des CSU-Landesgruppenchefs nichts.« epd/nd
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