Prozess um Betrug auf der BER-Baustelle
Der 53-jährige Beschuldigte schwieg am Dienstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Cottbus zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug beim Bau des BER vor.
Der Betrug beim Bau des Fluggastterminals in Schönefeld (Dahme-Spreewald) - es geht um falsche Angaben zu Arbeitsstunden für sogenannte Rohbaurestleistungen - soll zwischen April und Juni 2012 begangen worden sein. Seinerzeit war zunächst noch die Inbetriebnahme im Juni angepeilt worden - »wo noch mal Gas gegeben werden sollte«, so ein Bauleiter einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) als Zeuge vor Gericht.
Damals seien zusätzliche Aufträge an Baufirmen für Rohbaurestleistungen erteilt worden, die über die bisherigen Verträge hinausgingen. So habe auch die Berliner Baufirma des Angeklagten zusätzliche Aufträge erhalten. Sie habe wegen des Auftragsvolumens ihrerseits Subunternehmer beschäftigt, so dass in Summe bis zu 70 Leute im Auftrag des heute 53-jährigen Angeklagten auf der BER-Baustelle beschäftigt gewesen seien. Dessen eigene Firma selbst habe nur fünf bis acht Festangestellte gehabt, so der Zeuge.
Zum Prozessauftakt sagte auch ein Mitarbeiter aus der Revision der Flughafengesellschaft aus, die die Fehler in den Rechnungen moniert hatte. Einem externen Dienstleister für Rechnungsprüfung waren demnach davor die Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Die Namen von Mitarbeitern seien auf Stundenzetteln doppelt aufgeführt worden - für unterschiedliche Arbeiten, aber im selben Zeitraum. Der Zeuge sprach von mehr als 3300 doppelten Arbeitsstunden. Dann habe die Baufirma die Rechnungen überarbeitet. Allerdings seien selbst in den neuen Fassungen doppelte Arbeitsstunden gefunden worden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Arbeitsstunden entweder gar nicht oder nur teilweise geleistet wurden. Der Angeklagte soll das Ziel verfolgt haben, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Anklage wirft ihm 21 Handlungen vor. Die ARGE soll im Vertrauen auf die Richtigkeit die Rechnungen bezahlt und an die Flughafengesellschaft weitergegeben haben.
Ein genaues Zeiterfassungssystem von Arbeitsstunden existierte Zeugenaussagen zufolge auf der BER-Baustelle nicht. »Es gab keine Zugangskontrolle über Stechkarte«, so der Ex-ARGE-Bauleiter.
Das Landgericht hat mehrere Verhandlungstermine für den Prozess vorgesehen. Der Angeklagte befindet sich nicht in Untersuchungshaft. dpa/nd
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