Arbeit an der Sozialunion

Die EU will die Mindeststandards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erweitern

  • Peter Eßer, Brüssel
  • Lesedauer: 4 Min.

28 Länder, 28 Sozialsysteme, 28 gewachsene Gewerkschaftsstrukturen mit teils völlig unterschiedlichen Organisations- und Arbeitsweisen - die europäische Gewerkschaftslandschaft ist enorm vielfältig. Zugleich sind Millionen EU-Bürger in grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Die Freizügigkeit von Bürgern ist eine Grundfeste der Europäischen Union. Die Zahl der Menschen in der EU, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland arbeiten, hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Damit neben den wirtschaftlichen Vorteilen die soziale Komponente nicht ins Hintertreffen gerät und Arbeiter im Ausland nicht benachteiligt werden, ist auch auf gewerkschaftlicher Ebene internationale Verständigung nötig.

Vor dem Hintergrund dieses Spannungsfeldes zwischen Arbeitnehmerrechten und Arbeitskräftemobilität richtet die Linksfraktion im Europaparlament in Zusammenarbeit mit dem Gewerkschaftsnetzwerk Europa (TUNE) regelmäßig Kongresse in Brüssel aus. Unter dem Motto »Herausforderungen für die Zukunft der Arbeit« hatten europäische Gewerkschafter und EU-Parlamentarier in dieser Woche Gelegenheit, sich auszutauschen.

Heinz Bierbaum, IG-Metall-Mitglied und ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der deutschen Linkspartei, moderierte die Podiumsdiskussion, die den Gewerkschaftern die Arbeit der Abgeordneten im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im Europa-Parlament (EMPL) näherbrachte. Zur Einordnung in den aktuellen europäischen Kontext hob Bierbaum zwei Vorgänge hervor: Zum einen den Arbeitskonflikt in Frankreich, der derzeit hauptsächlich von den Eisenbahnern im Widerstand gegen Präsident Emmanuel Macrons Einschnitte in der Sozialpolitik ausgetragen wird, aber laut Bierbaum sinnbildlich »für einen Umbruch in ganz Europa« steht. Zum anderen die Fusion der Zugsparte von Siemens mit dem französischen Konzern Alstom. Der Zusammenschluss habe bei Tausenden Beschäftigten auf beiden Seiten des Rheins große Beunruhigung ausgelöst, so Bierbaum.

In diesem Zusammenhang ist die Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde ein wichtiges Projekt, mit dem sich der EU-Ausschuss für Beschäftigung und Soziales derzeit befasst. Hauptaufgabe dieser Behörde soll es sein, die Kontrolle der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten grenzüberschreitend zu koordinieren. Außerdem soll sie in grenzüberschreitenden arbeitsrechtlichen Streitfällen als Schlichter auftreten. Das wäre zum Beispiel der Fall, sollte es durch die Siemens-Alstom-Fusion zu Stellenstreichungen kommen.

Linke und Gewerkschaften bewerten den Vorschlag grundsätzlich positiv. Hinsichtlich der Ausgestaltung bleiben aber Zweifel. So sei noch nicht klar, ob die Gewerkschaften in die Arbeit der Europäischen Arbeitsbehörde einbezogen werden sollen, wandte die dänische Abgeordnete Rina Ronja Kari ein. Zusammen mit den Gewerkschaften würden die nationalen Behörden in diesem Bereich bereits oft gute Arbeit leisten. »Deshalb sind wir der Meinung, dass Koordinierung sicherlich nötig ist, aber keine europäische Behörde, die die Aufsicht selbst übernimmt. Denn dann könnte die Kontrolle der Gewerkschaften ausgehebelt werden«, erklärte Kari.

Die EU-Parlamentarier befassen sich derzeit zudem mit einer Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die insbesondere auf eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern abzielt. So sollen die EU-weiten Mindeststandards für Urlaubsansprüche und flexible Arbeitszeitregelungen aus familiären Gründen ausgeweitet werden. Grundgedanke ist es, der Unterrepräsentation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken.

Schon jetzt schreibt die EU arbeitsrechtliche Mindeststandards für die nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsländer vor. Darin enthalten ist zum Beispiel eine maximale Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden und mindestens vier Wochen bezahlter Urlaub pro Jahr. Auch ein Recht auf mindestens vier Monate bezahlter Elternzeit zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem achten Geburtstag des Kindes ist EU-rechtlich verankert.

Die Kommission will diesen Zeitraum verlängern. Eltern könnten danach bis zum zwölften Lebensjahr ihres Kindes ihre Elternzeit nehmen. Mit der Einführung eines gesetzlichen Vaterschaftsurlaubs soll es dem zweiten Elternteil künftig möglich sein, um den Zeitpunkt der Geburt herum bis zu zehn Tage bezahlt frei zu nehmen. Weitere Vorschläge beinhalten etwa den Anspruch auf Gleitzeit bei Elternschaft oder wenn Pflegefälle in der Familie zu betreuen sind.

Der Linksfraktion im Parlament geht der Kommissionsentwurf nicht weit genug. Mutterschutz und Vaterschutz dürften nicht getrennt werden, betonte die spanische Abgeordnete Paloma López. Auch fehlten in dem Vorschlag der Kommission bislang Regelungen für Selbstständige. »Im Ausschuss wird darüber noch hart verhandelt«, sagte die linke Abgeordnete. Zugleich ist sie optimistisch, dass noch in diesem Sommer eine Einigung gefunden wird.

Diese Art der politischen Arbeit ist essenziell für den Fortbestand der Europäischen Union, meint Gabi Zimmer, Fraktionsvorsitzende der Linken im Europaparlament. »Die EU kann nur als Sozialunion überzeugen.« Um Solidarität zu entwickeln, müsse man über nationale Grenzen hinwegschauen, so Zimmer. Deshalb will sie diese Debatte auch nicht ausschließlich im Parlament führen: »Wir brauchen intensiven Dialog mit den Gewerkschaften.«

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