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Scharfe Kritik an Duisburgs Ex-OB Sauerland im Loveparade-Prozess

  • Lesedauer: 2 Min.

Düsseldorf. Der ehemalige Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) ist für seine Zeugenaussage im Loveparade-Prozess scharf kritisiert worden. Sauerland hatte jede Verantwortung für die Katastrophe von sich gewiesen und Fehler der Stadtverwaltung bei der Genehmigung des Spektakels bestritten.

Ein Verteidiger des angeklagten Ex-Baudezernenten Duisburgs sagte am Montag, «der wahre Skandal dieser Katastrophe» sei die Art, wie sich Sauerland als damaliger Chef der Verwaltung für unzuständig erkläre. Er habe sich um die Frage seiner Zuständigkeit herumgestohlen. Als verantwortlicher Leiter der Verwaltung sei er selbstverständlich zuständig. Ein weiterer Verteidiger nannte Sauerland eine «Versinnbildlichung schwacher Führung».

Sauerland habe «ein merkwürdiges Verständnis von Verantwortung» gezeigt, sagte Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff. Es sei bemerkenswert« wie er jede inhaltliche Verantwortung von sich weise. Seine Behauptung, der Verwaltung seien keine Fehler unterlaufen, sei »nicht nachvollziehbar«.

Ein Nebenkläger-Anwalt sagte, Sauerland habe seine Aufsichtspflicht durch Untätigkeit verletzt. Er wundere sich, dass der Ex-OB nicht angeklagt worden sei. Sauerland hatte ausgesagt, er habe die Planung der Loveparade an die Fachabteilungen delegiert und sich dann aus dem Genehmigungsprozess weitgehend herausgehalten.

Der CDU-Politiker war nach der Tragödie in die Kritik geraten, weil er die politische Verantwortung für das Unglück nicht übernehmen wollte und bereits Stunden später mitteilte, es habe nicht am Sicherheitskonzept gelegen. Im Februar 2012 wählten ihn die Duisburger in einem Bürgerbegehren mit großer Mehrheit ab.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg starben im Gedränge 21 Menschen, mindestens 652 wurden verletzt. Der Prozess um die Verantwortung dafür gegen Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters Lopavent hatte im Dezember begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem fahrlässige Tötung wegen Fehlern bei der Genehmigung und Planung der Großveranstaltung vor. dpa/nd

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