Maike Kohl-Richter geht leer aus

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Köln. Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekordentschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Köln. Der Anspruch sei nicht vererbbar, so die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Es gehe darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, das sei nur möglich, solange er lebe. Kohl war im Juni 2017 gestorben. Die Witwe Maike Kohl-Richter (54) kann in Revision gehen. Helmut Kohl hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil im Buch »Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle« unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren. dpa/nd

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