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  • Unabhängigkeit von Katalonien

Staatsanwaltschaft beantragt Auslieferung Puigdemonts

Katalanen drohe im spanischen Strafverfahren laut Behörde keine politische Verfolgung / Oberlandesgericht muss nun entscheiden

  • Lesedauer: 2 Min.

Schleswig. Die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft will den früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont an Spanien ausliefern. Einen entsprechenden Antrag legte die Behörde in Schleswig nach eigenen Angaben vom Freitag dem schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht (OLG) vor. Die Richter dort müssen nun über das Ansinnen der Staatsanwaltschaft entscheiden.

Sie habe beantragt, die Auslieferung »für zulässig zu erklären«, teilte die Behörde mit. Sie beantragte nach eigenen Angaben zudem erneut, den Auslieferungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr wieder in Kraft zu setzen. Das hatte das OLG zuvor schon einmal angelehnt. Die Staatsanwaltschaft verwies auf »insoweit schlüssige Angaben der spanischen Justizbehörden« zur Rolle Puigdemonts beim Streben der Provinz Katalonien nach Unabhängigkeit von Spanien.

Die spanische Justiz wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Hintergrund ist das Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Es wurde unter seiner Verantwortung in Katalonien abgehalten, obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig eingestuft hatten.

»Das von den spanischen Behörden nachgelieferte Material ist dabei nicht widersprüchlich, sondern belegt offenkundig das Ausmaß der am Wahltag erfolgten gewalttätigen Ausschreitungen in Katalonien, die (auch) dem Verfolgten zuzurechnen sind«, heißt es in einer Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft. Das Verhalten Puigdemonts würde nach deutschem Recht den Tatbestand des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall erfüllen, führte die Generalstaatsanwaltschaft aus.

Auslieferungshindernisse lägen im Übrigen nicht vor, heißt es weiter. Puigdemont drohe im spanischen Strafverfahren keine politische Verfolgung im Sinne des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. »Es ist das Recht eines demokratischen Rechtsstaates, Angriffe auf seinen Bestand auch mit Mitteln des Strafrechts zu begegnen«, erklärte die Behörde.

Puigdemont war am 25. März auf der Rückfahrt von Skandinavien nach Belgien auf Grundlage eines von Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehls in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Der 55-Jährige betrachtet sich als politisch Verfolgten, der kriminalisiert werde. Er hält sich seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis von Neumünster am 5. April in Berlin auf. Agenturen/nd

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