Daten der Verbraucher besser geschützt
Neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit 25. Mai 2018 in Kraft
Am 25. Mai 2019 endete die Übergangsfrist der vor zwei Jahren in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie gilt europaweit und soll vor allem die Daten von Verbrauchern besser schützen.
Inwieweit ist die DSGVO auch für Mietverhältnisse wichtig?Schon bei der Vertragsanbahnung fragen Vermieter viele Daten von ihren Mietinteressenten ab, beispielsweise Einkommensnachweise oder diverse Angaben zu Personen, die einziehen möchten. Außerdem erhalten Mieter Betriebskostenabrechnungen und stehen per SMS oder E-Mail mit dem Vermieter in Kontakt. Dabei sind immer personenbezogene Daten im Spiel. Nach der neuen DSGVO gelten bereits eine IBAN oder eine IP-Adresse als personenbezogene Daten, die unter den Schutz der neuen Verordnung fallen.
Welche Daten darf der Vermieter erheben?Vermieter dürfen künftig nur noch die Daten erheben, die er für seine Tätigkeit zwingend benötigt. Für den laufenden Mietvertrag notwendig ...
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