Asyl-Familien weiterhin oft getrennt
Bundestag diskutierte umstrittene Quotenregelung
Berlin. Die geplante Kontingent-Regelung für den Familiennachzug zu Flüchtlingen mit untergeordnetem Schutz ist auf dem Weg durch den Bundestag. Am Donnerstag beriet das Parlament in Berlin in erster Lesung den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der vorsieht, dass ab August 1000 Angehörige pro Monat kommen können. Seehofer verteidigte dies als »verantwortungsvollen Kompromiss«. LINKE und Grüne kritisierten dagegen, dass der früher bestehende Rechtsanspruch auf Familienzusammenführungen nicht wieder hergestellt wird. Auch die FDP hält die starre Grenze von 1000 Fällen pro Monat für falsch, während die AfD gar keinen Familiennachzug zulassen möchte.
Seehofer sagte, es sei eine Abwägung zwischen dem Schutzinteresse der Betroffenen und der Aufnahmefähigkeit Deutschlands zu treffen. Zwischen 2013 und Ende 2017 habe es rund 265 000 Anerkennungen von subsidiär Schutzberechtigten gegeben. Sie alle kämen für den Familiennachzug infrage. Wie viele tatsächlich einen Nachzug beantragen würden, ist unter Experten umstritten.
Subsidiär Schutzberechtigte dürfen anders als andere Flüchtlinge ihre Angehörigen seit Frühjahr 2016 nicht mehr nachholen. Betroffen sind davon vor allem Kriegsflüchtlinge aus Syrien.
Sie könnten voraussichtlich über Jahre nicht in ihre Heimat zurück, sagte die LINKEN-Abgeordnete Ulla Jelpke. Den Familiennachzug für sie nicht zuzulassen, sei daher zynisch. Die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg verwies auf den Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz. Die Glaubwürdigkeit universell geltender Rechte werde damit beschnitten, sagte sie. epd/nd
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