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Förderung von Hartz-IV-Kindern
Bundessozialgericht
Jobcenter müssen Hartz-IV-Kindern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche auch über einen längeren Zeitraum Lernförderung bezahlen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090852.foerderung-von-hartz-iv-kindern.html
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