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  • Rechte Aufmärsche und Gegenproteste

Informationsfreiheit gilt auch für Antifaschisten

Polizei wollte dem »Wuppertaler Bündnis gegen Nazis« keine Auskunft über einen geplanten rechten Aufmarsch geben

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: 3 Min.

Ein Aktivist des »Wuppertaler Bündnis gegen Nazis« stellt regelmäßig Anfragen nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz. Durch die Anfragen möchten er und das Bündnis über Kundgebungen und Demonstrationen von rechtspopulistischen und neonazistischen Gruppen informiert werden. Um zu erfahren, dass am kommenden Samstag Neonazis aus ganz NRW in Wuppertal aufmarschieren wollen, musste er nicht die Polizei fragen. Die Neonazis werben in diesem Fall selbst für ihre Demonstration.

Was das »Wuppertaler Bündnis gegen Nazis« allerdings auch gerne wüsste: Wo wollen die Rechten aufmarschieren? Der Gegenprotest soll schließlich sichtbar sein. Die Polizei lehnte die Anfrage nach der Wegstrecke der Rechten allerdings ab. In einem neunseitigen Schreiben erklärte die Behörde, dass der Fragesteller als Antifaschist und Anmelder von Gegendemonstrationen bekannt sei. Details zu der Demonstration werde man ihm nicht schicken: »Die Informationen zu Uhrzeit, Versammlungsort, Aufzugsrouten und Anzahl der Teilnehmer haben zusammengefasst den Charakter einer Hinterhalt vorbereitenden paramilitärischen taktischen Lagesondierung.« Anti-Nazi-Protest führt in Wuppertal also zum Bürgerkrieg?

Eine Unterstellung, die Harald Thomé, der im »Wuppertaler Bündnis gegen Nazis« aktiv ist, nicht auf sich sitzen lassen möchte. Der Ablehnungsbescheid der Polizei sei ein »frontaler Angriff« auf das »antifaschistische Spektrum« in der Stadt. Die Planung paramilitärischer Aktionen weist das Bündnis von sich.

Nach Angaben von Arne Semsrott, der bei »Frag den Staat« aktiv ist, einer Plattform, die Bürger darin unterstützt, Auskünfte nach den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Ländern zu stellen, ist die Ablehnung der Anfrage aus Wuppertal ein Unding. »Dass eine solche Anfrage mit Verweis auf eine angebliche paramilitärische Lagesondierung abgelehnt wird, ist höchst fragwürdig. Zum Recht öffentliche Veranstaltungen abzuhalten, gehören auch Transparenz und demokratische Kontrolle. Dem muss auch die Polizei nachkommen.« Semsrott verweist auch auf eine Anfrage nach AfD-Demonstrationen in Hamburg, die er selbst gestellt hatte und die positiv beantwortet wurde.

Am Montag kündigte das »Wuppertaler Bündnis gegen Nazis« an, gegen die Ablehnung der Anfrage zu klagen und veröffentlichte eine Pressemitteilung. Am Dienstagnachmittag folgte dann die Überraschung. Die Polizei hob den ablehnenden Bescheid über die Anfrage auf. In der Antwort auf eine Anfrage des »nd« heißt es: »Der Bescheid war inhaltlich fehlerhaft und auch materiell rechtlich angreifbar.« Auch teilte sie mit, dass für die Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz »grundsätzlich die politische Gesinnung des Antragstellers sowie seine politischen Aktivitäten und Aussagen unerheblich« seien.

Der Wuppertaler Anti-Nazi-Aktivist ist jedenfalls froh. Seine Anfrage wurde mit »allen relevanten Informationen« von der Polizei beantwortet. Nur wie es zu diesem plötzlichen Sinneswandel kam, konnte er sich am Dienstagnachmittag noch nicht erklären.

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