Grünes Licht für 9,54 Euro Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen

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Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern rückt der bundesweit zweithöchste Mindestlohn für öffentliche Aufträge näher: Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hat am Donnerstag grünes Licht für das neue Vergabegesetz des Landes gegeben. Es sieht vor, dass Firmen künftig nur dann öffentliche Aufträge von Land und Kommunen bekommen, wenn sie ihren damit beschäftigten Mitarbeitern mindestens 9,54 Euro pro Stunde zahlen. Das sind 70 Cent mehr als der aktuelle gesetzliche Mindestlohn. Jetzt muss noch der Landtag entscheiden, der in aller Regel dem Votum seiner Ausschüsse folgt. Nach Einschätzung der Opposition wird der neue Vergabemindestlohn allerdings weitgehend wirkungslos bleiben. »Da sämtliche Branchenmindestlöhne über den festgesetzten 9,54 Euro liegen, wird das neue Gesetz kaum Wirkung zeigen«, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster. Seine Fraktion fordere 10,09 Euro. Den höchsten Vergabe-Mindestlohn für öffentliche Aufträge hat derzeit Schleswig-Holstein mit 9,99 Euro. Thüringen plant, wie Mecklenburg-Vorpommern, 9,54 Euro festzulegen. dpa/nd

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