BGH-Urteil: Entschädigung nur für die entgangene Kreuzfahrt

Ein Ehepaar freut sich auf eine zweiwöchige Karibik-Kreuzfahrt und erfährt drei Tage vor der Abfahrt, dass die Kabine nicht reserviert ist. Der Streit führt bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dabei ging es um Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit und Kosten für eine Ersatzreise.

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 29. Mai 2018 (Az. X ZR 94/17) zugunsten der Kläger, hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und stellte das Urteil des Landgerichts wieder her. Danach erhält das Paar eine Entschädigung in Höhe von 3685 Euro.

Die Kläger hatten sich allerdings vom Fehler beim Reiseveranstalter mehr erhofft. Denn sie wollten die Mehrkosten durch die nunmehr kurzfristig gebuchte Ersatz...


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