Hamburg kontrolliert Fahrverbot

DUH will Dieselverbot in Düsseldorf erzwingen

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Hamburg. Drei Wochen nach Inkrafttreten der bundesweit ersten Dieselfahrverbote zur Luftreinhaltung in Hamburg hat die Polizei eine erste Großkontrolle durchgeführt. Beamte richteten am Donnerstagvormittag im Bereich der Stresemannstraße im Bezirk Altona in beiden Fahrtrichtungen Kontrollpunkte ein. Auf gut anderthalb Kilometern dieser stark befahrenen Ost-West-Verbindung dürfen seit Anfang des Monats nur noch Diesel-Lkw fahren, die die Euro-Norm 6 erfüllen.

Polizisten winkten mutmaßliche Verbotssünder aus dem Verkehr und geleiteten sie zur Überprüfung zu den Kontrollstellen. Bislang hatte die Polizei die Einhaltung der Fahrverbote nur stichprobenartig kontrolliert und auch noch keine Bußgelder verhängt. Nun werden bei Verstößen für Pkw entgegen ersten Darstellungen 20 Euro und für Lkw 75 Euro fällig. Bisher war für Pkw immer von 25 Euro die Rede gewesen.

Mehr als 200 Stichproben hatten in den vergangenen Wochen nach Angaben des für Altona zuständigen Polizeidirektors Andreas Nieberding ergeben, dass rund die Hälfte der kontrollierten Fahrzeuge nicht der aktuellen Schadstoffnorm entsprachen. Er kündigte weitere Großkontrollen an - auch im Bereich der nahe gelegenen Max-Brauer-Allee, auf der ebenfalls auf 600 Metern ein Fahrverbot für ältere Diesel gilt, dort allerdings auch für Pkw. Diese Kon- trollen würden aber vorab nicht mehr bekanntgemacht, sagte Nieberding. Laut dem Senat ist die Einhaltung des Stickoxidgrenz- wertes an diesen Abschnitten nur durch die Durchfahrtsbeschränkungen möglich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte solche Maßnahmen erst Anfang des Jahres für grundsätzlich zulässig erklärt.

Unterdessen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nach eigenen Angaben die Zwangsvollstreckung eines Dieselfahrverbots in Düsseldorf beantragt. Ziel sei die Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2016, teilte die Umwelthilfe am Donnerstag mit. Sollten Zwangsgelder nicht fruchten, könnten als härtere Maßnahmen Zwangshaft gegen die NRW-Umweltministerin oder Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) beantragt werden. Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, »gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen«. dpa/nd

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