Haftstrafe für Brandanschlag gefordert

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Neuruppin. Im Prozess um den Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Kremmen (Oberhavel) ist das Landgericht Neuruppin überraschend erneut in die Beweisaufnahme eingetreten. »Das Gericht ist noch zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen«, sagte Richter Udo Lechtermann. Eigentlich sollte am Montag das Urteil gegen die beiden Angeklagten gesprochen werden. Dies ist nun für Donnerstag angekündigt.

Die Staatsanwaltschaft hat für einen 29-jährigen Angeklagten am Montag im Plädoyer eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten gefordert - wegen versuchten Mordes sowie versuchter besonders schwerer Brandstiftung. Dass Bewohner der Asylunterkunft bei einem »gezielten Wurf« eines Molotow-Cocktails ums Leben kommen könnten, sei eine logische Folge und vom Angeklagten »billigend in Kauf genommen oder sogar gewollt«, sagte Staatsanwalt Torsten Lowitsch.

Für den 35-jährigen Mitangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft vier Jahre und drei Monate Haft wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Den ursprünglichen Vorwurf des versuchten gemeinschaftlichen Mordes ließ die Staatsanwaltschaft fallen.

Zum Prozessauftakt Ende März hatte der 29-jährige Angeklagte gestanden, in der Nacht zu Ostersamstag 2017 zwei Brandsätze auf ein Haus der umzäunten Flüchtlingsunterkunft in Kremmen geschleudert zu haben. Er habe den Bewohnern »einen Schrecken« einjagen wollen, sagte er seinerzeit vor Gericht. Verletzt wurde bei dem Angriff niemand. dpa/nd

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