Das war’s - noch lange nicht!

René Heilig über das nahende Ende des NSU-Prozesses und die »Betroffenheit«

  • René Heilig
  • Lesedauer: 1 Min.

Nach rund fünf Jahren gebührte - gemäß Paragraf 258 der Strafprozessordnung - den im sogenannten NSU-Prozess Angeklagten »das letzte Wort«. Demnächst fallen die Urteile, dann ist nach quälend langer Aufarbeitung Schluss mit Nationalsozialismus und Untergrund. Das hoffen gewiss nicht wenige. Ohne fragwürdige Hintergedanken. Doch wehe!

Sie sei, so versicherte die Hauptangeklagte Zschäpe, »ein mitfühlender Mensch« und habe »sehr wohl den Schmerz, die Verzweiflung und die Wut der Angehörigen sehen und spüren können«. Das alles habe sie »selbstverständlich betroffen gemacht« und belaste sie sehr. Mag sein. Doch wie betroffen ist die Gesellschaft als Ganzes? Als der NSU aufflog, als klar wurde, dass eine wohl organisierte und bewaffnete rechtsextreme Terrororganisation über ein Jahrzehnt unentdeckt morden, bomben und rauben konnte, hielt die Nation den Atem an. Kurz. Alsbald begann sich die Republik rasend schnell vom Rechtsstaat zu entfernen, hin zu einem Staat weit rechts.

Vergessen ist das Aufklärungsversprechen der Kanzlerin. Bei Aufmärschen werden Demokraten mit - noch symbolischen - Galgen bedroht. Fremdenhass ist up to date. Flüchtlinge werden mehr und mehr zur Machtspielmasse verkommener Regenten. Wie lange wird es dauern, bis NSU-Nachfolger ihre Waffen durchladen? Und wer hat dann das letzte Wort?

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