Keine studentische Krankenversicherung für Doktoranden

Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in zwei am 7. Juni 2018 verkündeten Urteilen (Az. B 12 KR 15/16 R und Az. B 12 KR 1/17 R) entschieden.

Studenten sind ab 25 Jahren in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Als Studenten zahlen sie jedoch nur geringe Beiträge, die sich an den BAföG-Satz orientieren. Derzeit sind dies monatlich 66,33 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag. In den jetzt entschiedenen Fällen waren die zwei Kläger nach Abschluss eines ...


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