Straßenbaubeitrag rechtmäßig

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Bei der Sanierung einer Anliegerstraße können Grundstückseigentümer zur finanziellen Beteiligung an den Kosten herangezogen werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stufte in einem Urteil vom 21. Juni 2018 (Az. BVerwG 9 C 2.17) den in Hessen erhobenen Straßenbaubeitrag für den Um- oder Ausbau von Straßen als rechtmäßig ein. Es wies die Klage eines Bürgers aus Hofheim am Taunus zurück, der gegen Vorauszahlung geklagt hatte.

Der Kläger ist Miteigentümer eines Grundstücks an einer Straße, die nach knapp 50 Jahren grundlegend saniert werden sollte. Die Stadt forderte dafür eine Vorauszahlung von 1700 Euro. Das hessische Kommunalabga...


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