- Berlin
- Repression durch die Polizei
Streit um einkassierte Antifa-Fahnen
Begründung für Beschlagnahmung von »Nazis? Nein Danke«-Flaggen steht bis heute aus
Das Tragen von Hakenkreuz-Fahnen ist in Deutschland verboten. Darstellungen eines durchgestrichenen oder in die Mülltonne geworfenen Hakenkreuzes dagegen dürfen gezeigt werden. Trotzdem musste Vasili Franco, Mitglied des Grünen-Kreisvorstandes Friedrichshain-Kreuzberg, auf der Gegendemonstration des von der AfD organisierten »Frauenmarsches« im Juni seine »Nazis? Nein Danke«-Fahne mit entsprechendem Aufdruck abgeben. Die Begründung der Polizei bleibt fragwürdig, auch eine schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten June Tomiak an den Innensenat liefert keine befriedigenden Antworten.
Am Tag der Demo in Kreuzberg unterstellten die Beamten zunächst, die Fahnen trügen »verfassungsfeindliche Symbolik«, erzählt Franco dem »nd«. Dann hieß es, die Fahnen würden nicht beschlagnahmt, sondern aus Gründen der Gefahrenabwehr »sichergestellt«. Das schrieb die Polizei später auch bei Twitter. »Die Aufschrift ist nicht strafbar«, gab die Behörde da aber zu.
Die Gefahrenabwehr wird in der Regel damit begründet, dass sich Demonstrant*innen von den Symbolen des Gegenprotests derart provoziert fühlen könnten, dass die Situation eskaliert. »Es ist ja gerade der Sinn von Anti-Nazi-Flaggen, zu zeigen, dass man mit deren Meinung nicht einverstanden ist«, sagt Grünen-Politikerin Tomiak dem »nd«. »Ich kann die Begründung nicht nachvollziehen«, so Tomiak. Die Antwort des Innensenats, die sich ebenfalls nur auf die Gefahrenabwehr beruft, findet sie »ernüchternd«. Denn bisher habe es in Berlin eine solche Auffassung nicht gegeben. Tatsächlich haben entsprechende Fahnen und Plakate auf linken Demos eine lange Tradition.
Die Polizei versuchte seinerzeit auf Twitter das Vorgehen der Beamten zu verteidigen, indem sie behauptete, der Betroffene - Vasili Franco - hätte die Fahne »nicht im Rahmen einer Gegendemonstration gezeigt, sondern unmittelbar an der Strecke einer anderen Demo an der Friedrichstraße«. Auf dem Dokument des Widerspruchs, den Franco noch vor Ort einlegte, ist als Ort die Brandesstraße angegeben, in der die angemeldete Gegenkundgebung stattfand. Franco sieht in der Beschlagnahmung einen Eingriff in seine Versammlungsfreiheit.
Eine schriftliche Begründung für die »Sicherstellung« der Fahnen hat er bereits bei der Polizei angefordert. Diese steht bisher jedoch noch aus. Auf die Begründung wartet auch die Grünen-Abgeordnete Tomiak. »Das ist noch nicht das Ende der Geschichte«, sagt sie. Tomiak will eine klare Antwort darauf, wie die Polizei künftig in Berlin mit solchen Situationen umgeht. »Wenn das kein Einzelfall bleibt, hat das Auswirkungen auf künftige Proteste«, sagt auch Vasili Franco. »Ich will mit Anti-Nazi-Fahnen auf eine Anti-Nazi-Demo gehen können.«
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