SPD prüft Klage gegen Bürgersprechstunden von Markus Söder

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München. Die Bürgersprechstunden von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) könnten ein juristisches Nachspiel haben. Die SPD im Landtag prüft eine Verfassungsklage, weil sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Werbefinanzierung hat. »Die CSU finanziert Wahlkampfwerbung aus Steuermitteln, das ist unanständig und verfassungswidrig, die CSU müsste die Bürgersprechstunden ihres Spitzenkandidaten aus ihrer Parteikasse bezahlen«, sagte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher in München. Bevor die Fraktion Klage einreicht, will sie zunächst den Obersten Rechnungshof um eine Prüfung des Vorgangs bitten. Hintergrund für den Ärger der SPD ist eine Antwort der Staatsregierung zu den Werbekosten der bisherigen Bürgersprechstunden von Söder und dem von ihm ernannten Bürgerbeauftragten der Staatsregierung, den CSU-Landtagsabgeordneten Klaus Holetschek. Demnach wurden für die ersten vier Veranstaltungen in regionalen Tageszeitungen Anzeigen für 54 507,87 Euro geschaltet sowie Annoncen über die Facebookseite der Staatsregierung für 998,81 Euro. Aus Sicht der SPD handelt es sich bei den Bürgersprechstunden um reine Wahlkampfveranstaltungen der CSU für ihren Spitzenkandidaten Söder. Die Rechnung für die Wahlkampfführung könne nicht dem Steuerzahler aufgebürdet werden, betonte Rinderspacher. »Die Trennung von Staat und Partei fällt der CSU nach jahrzehntelanger absoluter Mehrheit äußerst schwer.« dpa/nd

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