In U-Bahn-Tür eingeklemmt

Urteil

Wer haftet, wenn sich jemand beim Einsteigen in die U-Bahn verletzt? Reichen die akustischen und optischen Warnsignale beim Schließen von U-Bahn-Türen aus? Wer dennoch einsteigt und durch sich schließende Türen verletzt wird, hat keinen Anspruch gegenüber dem Verkehrsbetrieb.

So die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. November 2017 (Az. 8 S 5719/17). Der Mann wollte in einen U-Bahn-Zug einsteigen. Dabei wurde er zwischen den sich schließenden Türen eingeklemmt. Er behauptete, dadurch einen Rippenbru...


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