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Nur die Grünen könnten Seehofers Pläne noch stoppen

Bundesregierung verlängert Liste »sicherer Herkunftsstaaten« / Bundesinnenminister will Abschiebung von Gefährdern zentralisieren

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Staaten, bei denen die Anerkennungsquote regelmäßig unter fünf Prozent liegt, sind als »sicher« einzustufen. Das ist die Regel, der die Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten folgt, die auch im »Masterplan« von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) steht. »Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung«, auch das steht dort und zeigt, worum es geht: Asylanträge sollen schneller bearbeitet werden können - dadurch, dass das Ergebnis quasi vorgefertigt wird, auch wenn eine individuelle Prüfung gesetzlich vorgeschrieben bleibt. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Luise Amtsberg, vermutet, »dass eine unvoreingenommene Prüfung auf allen Ebenen dann nicht mehr gegeben ist«. Die Abschiebung von Sami A. ist zum Skandal geworden, weil die Entscheidung eines Gerichts erst nicht abgewartet wurde, dieses die Abschiebung nach Tunesien dann verboten hatte, weil eine Gefahr der Folter eingerechnet worden war. Auch in der Stellungnahme von Pro Asyl heißt es, in den genannten Staaten gebe es nach wie vor keine Sicherheit vor Verfolgung. Diese müsse nach verfassungsrechtlichen Vorgaben »landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen«, argumentiert Pro Asyl unter Berufung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1996.

Ob der Gesetzentwurf außer dem Bundestag auch den Bundesrat passieren wird, ist offen. Eine Mehrheit von 35 der 69 Stimmen wäre nötig; wenn die neun Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung dagegen stimmten, käme die Mehrheit nicht zustande. Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg hat die Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten allerdings in ihrem Koalitionsvertrag stehen. Grüne und LINKE in Berlin signalisierten bereits ihre ablehnende Haltung. Auch wenn die SPD sich noch nicht äußerte, hieße das nach den parlamentarischen Regeln, dass das rot-rot-grün regierte Land sich enthalten müsste.

Überlagert wurde die Entscheidung der Bundesregierung von einer weiteren offenbar rechtswidrigen Abschiebung eines Asylbewerbers nach Afghanistan - diesmal aus Mecklenburg-Vorpommern. Er solle wieder zurückgeholt werden, hieß es, weil das Bundesamt für Flüchtlinge Bamf trotz eines richterlichen Hinweises fälschlich davon ausging, dass der Asylantrag des Flüchtlings rechtskräftig abgelehnt sei. Ein weiterer Abgeschobener des Fluges mit 69 Flüchtlingen hatte sich in Kabul das Leben genommen. Seehofer, der auf das Datum des Fluges an seinem 69. Geburtstag hingewiesen hatte, bekräftigte am Mittwoch, er bereue diese Äußerung nicht. Von einem Geburtstagsgeschenk habe er dabei nicht gesprochen.

Für Ulla Jelpke von der LINKEN zeigt sich in den jüngsten Abschiebefällen, »wie Bund und Länder an einem Strang ziehen, um rechtswidrige Abschiebungen nach Tunesien oder Afghanistan durchzuführen - ganz unabhängig von der Frage, ob der Betroffene als Gefährder gilt oder völlig unbescholten ist.«

Während der 20-jährige Afghane zurückgeholt werden soll, ist das Schicksal von Sami A. in Tunesien noch offen. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte inzwischen, die Abschiebung des mutmaßlichen Leibwächters von Osama bin Laden sei rechtswidrig, er müsse daher zurückgeholt werden. Die Stadt Bochum will das jedoch weiter verhindern.

Am Mittwoch wurde die Absicht von Seehofer laut, Gefährder künftig unter der Verantwortung der Bundesbehörden abzuschieben. Die SPD signalisierte bereits Zustimmung, dass Seehofer die Verantwortung »an sich zieht«. Grüne und LINKE bezweifeln, dass dies zu einem Zuwachs an Rechtsstaatlichkeit führen würde. »Zentralisierung der Abschiebepolitik ist die beste Garantie für noch mehr Fehler, wenn nicht gar Willkür«, so Ulla Jelpke. Mit Agenturen

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