Inkasso-Dienstleister müssen Forderungen nachvollziehbar bezeichnen

Verbraucherzentrale Brandenburg erwirkt Urteil gegen Inkasso-Unternehmen

Nach einem längeren Rechtsstreit ist ein von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erwirktes Urteil vor dem Oberlandesgericht nun rechtskräftig. »Inkasso-Dienstleister müssen gegenüber ihren Schuldnern bereits mit dem ersten Schreiben verständlich formulieren, wofür sie Geld einfordern«, erklärt der Jurist Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. »Verbraucher, die eine Inkassoforderung erhalten haben, sollten unverständliche und nicht eindeutige Inkassoforderungen oder zu hoch angesetzte Verzugszinsen nicht einfach akzeptieren«, so der Verbraucherschützer weiter.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte im Oktober 2016 die UGV Inkasso GmbH wegen einer unzureichenden Inkassoforderung abgemahnt. Das Unternehmen hatte einem Verbraucher aus Spremberg ein Inkassoschreiben geschickt, in dem es »Kontokorrentabrechnung vom 23. März 2016, Provea« hieß. »Die Regeln des Rechtsdienstleistungsgesetzes sehen für Erstansch...


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