• Politik
  • Identitäre Bewegung in Österreich

Grazer Gericht spricht Kader der »Identitären Bewegung« frei

Richter lehnte Vorwurf der Verhetzung und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ab / Scharfe Kritik von Antifaschisten

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 3 Min.

Die rechtsradikale »Identitäre Bewegung« (IB) jubelt. In Österreich hat am Donnerstag ein Richter 17 Mitglieder der Organisation in den Hauptanklagepunkten der Anklage freigesprochen. Das Landgericht Graz lehnte damit die Vorwürfe der Verhetzung und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ab. Geringe Geldstrafen gab es lediglich gegen zwei Angeklagte wegen Sachbeschädigung und gegen einen weiteren wegen Körperverletzung und Nötigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, Berufung einzulegen.

Für den Anklagevorwurf habe es keine Grundlage gegeben, argumentierte das Gericht. »Wenn eine Organisation im Kernbereich legale Tätigkeiten ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigung, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben.« Der Richter erklärte laut Medienberichten, die Verhetzung sei zwar »unstrittig«, der Bedeutungsinhalt aber mehrdeutig - daher wären die IB-Anhänger großteils freizusprechen.

In Aktionen und Äußerungen der IB konnte das Gericht demnach auch keine strafrechtlich relevante Verhetzung erkennen. Das Transparent »Islamisierung tötet«, das von der Parteizentrale der österreichischen Grünen heruntergelassen wurde, sei etwa »keine Kritik am Islam, sondern an der Grünen-Politik und dem radikalen Islamismus«. Die Stürmung einer Vorlesung an der Universität Klagenfurt, wobei ein Dozent in den Bauch geschlagen wurde, »wies auf Gefahren des politischen und radikalen Islam hin und diese waren im Herbst 2016 gegeben«. Der Slogan »Integration ist Lüge« richte sich »nicht gegen Integration, sondern gegen eine verfehlte Politik.« Mit Wegfall des Vorwurfs der Verhetzung sei auch das »Thema kriminelle Vereinigung abgehakt«.

Zwei Jahre hatte die österreichische Staatsanwaltschaft gegen die IB ermittelt. In einer Erklärung warf sie der Gruppe vor, »zu Hass gegen die Religionsgesellschaft des Islam, gegen Muslime, Ausländer und Flüchtlinge und insbesondere auch türkische Staatsangehörige aufzustacheln und diese Gruppen verächtlich zu machen und herabzusetzen«. Die IB sei von ihrem Kern darauf ausgerichtet, dass von ihren Mitgliedern Verhetzungen und Sachbeschädigungen ausgehen.

Die Ermittlungen betrafen dabei auch die Finanzen der Gruppe. Die IB soll Erlöse über ihren Versand »Phalanx Europa« nicht korrekt versteuert haben. Die Finanzflüsse an die völkische Vereinigung seien für den Prozess jedoch nicht relevant gewesen, so das Gericht.

Antifaschisten hatten bereits vor Beginn der Verhandlung auf die Notwendigkeit von stichhaltigen Beweisen hingewiesen, um nicht bei einem Fehlschlag die rechtsradikale Szene zu stärken. Viele fühlen sich jetzt in ihren Befürchtungen bestätigt. »Es ist passiert, was schon vor dem Prozess befürchtet wurde: Die schwammige Anklage führte zum Freispruch wegen Verhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung«, erklärte die Autonome Antifa Wien auf Twitter. »Dieses skandalöse Urteil schafft erneute Legitimation für die neofaschistische Gruppe, die sich dadurch in ihrer Hetze und in ihren menschenverachtenden Aktion bestärkt fühlt.«

Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes äußerte ebenfalls Kritik an dem Urteil und erklärte, an der Einschätzung der IB als »rechtsextrem« festhalten zu wollen. Das Archiv verwies auf den Staatsvertrag des Landes, wonach sich Österreich völkerrechtlich verpflichtet hat, »alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen«.

Die Institution kritisierte zudem, dass bei einer Novelle des Verhetzungsparagrafen 2015 neue Hürden eingeführt worden sind. Es reiche demnach nicht mehr aus, einen objektiv hetzerischen Charakter von Aussagen nachzuweisen - es bedürfe nun auch der entsprechenden Absicht. »Die von der IB vorgenommene rhetorische Modernisierung des altrechten Projekts einer ethnischen Homogenisierung hat den Rechtsextremismus ein Stück weit gegen juristische Verfolgung immunisiert.«

»Endstation Rechts« wies nach dem Prozess auf die schwierige Lage der österreichischen Zivilgesellschaft hin. »Eine breite Zivilgesellschaft sowie Projekte, die sich mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus und für Demokratie auseinandersetzen, sind in Österreich mangelhaft und werden wohl auch unter der Agenda der Bundesregierung und diverser Landesregierungen nicht weiter ausgebaut.«

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!