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  • Beamte der Europäische Union

Rückgrat der Integration

Der Europäische Öffentliche Dienst ist Verunglimpfung ausgesetzt - verbunden mit antieuropäischer Propaganda

  • Bernd Loescher
  • Lesedauer: 8 Min.

Immer wieder werden diffamatorische Falschmeldungen über den Europäischen Öffentlichen Dienst (EÖD) in der Presse oder sozialen Medien lanciert. Demnach erhalten dessen Bedienstete nach fünf Jahren geruhsamen Verbleibes in komfortablen Brüsseler Luxusbüros eine Lebenszeitrente von 10 000 Euro. Eine einflussreiche CDU-Abgeordnete im Europäischen Parlament behauptete, diese Technokraten hätten fast 100 Tage bezahlten Urlaub - im Jahr. Ein CSU-Abgeordneter meinte, dass sie nicht einmal Strafzettel bei Verkehrsverstößen zu zahlen hätten. Alles ungerechtfertigte Privilegien, auf Kosten des (deutschen) Steuerzahlers. Märchen, die immer wieder aufs Neue Stimmung schüren gegen »Brüssel«, und gegen den Öffentlichen Dienst, auch im Allgemeinen.

In jüngster Zeit nahm die Hetze gegen den EÖD zu. Dies ist im Zusammenhang mit der Erstarkung populistischer, nationalistischer Kräfte in den meisten europäischen Ländern zu sehen. Dabei entsteht eine sich verstärkende Wechselwirkung. Je dreister die Diffamierung, desto bestätigter fühlt sich der kleine Bürger in seiner Ablehnung dessen, was seinen Horizont zu übersteigen scheint. Und je stärker die nationalistischen Tendenzen, desto selbstverständlicher die Ablehnung einer Brüsseler Bürokratie auf Kosten des Steuerzahlers - auch im offiziellen politischen Raum.

die-zukunft.eu

Der Beitrag von Dr. Bernd Loescher ist - in ungekürzter Form - zuerst auf der Webseite die-zukunft.eu veröffentlicht worden. Die Onlineplattform hat sich die Aufgabe gestellt, Debatten über ein anderes, besseres Europa zusammenzuführen. Im Gegensatz zu bereits existierenden Webseiten geht es bei »die-zukunft.eu« jedoch nicht in erster Linie um Tagespolitik und aktuelle Entwicklungen in der Auseinandersetzung um ein neues Europa (die aber in einer Blog-Rubrik beleuchtet werden). Im Mittelpunkt stehen die Darstellung von strategischen Positionen und Konzepten für eine andere EU und für Einzelbereiche ihrer Politik - ebenso wie das Aufzeichnen von Visionen für ein anderes Europa. die-zukunft.eu

Die Realitäten

Der Europäische Öffentliche Dienst besteht aus ca. 65 000 Beschäftigten. Das ist nicht wenig, aber immerhin weniger als die Verwaltung einer großen europäischen Stadt. Diese Beschäftigten teilen sich auf die verschiedenen europäischen Institutionen (mehr als die Hälfte bei der Europäischen Kommission, der Rest beim Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, dem Außendienst, der Zentralbank, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, dem Ombudsmann) sowie auf die mehr als 40 europäischen Agenturen (wie z. B. Frontex, die Raumfahrtagentur, die Bankenaufsicht usw.) auf. Schon daraus ist ersichtlich, wie vielfältig und enorm der Aufgabenbereich ist.

In Brüssel befindet sich der Arbeitsplatz der meisten Beschäftigten. Andere größere Dienstorte sind Luxemburg, Frankfurt, die Forschungszentren in Ispra (Italien), Petten (Niederlande) und Sevilla (Spanien); etwa 10 000 Bedienstete arbeiten für die Agenturen, die ihre Sitze verstreut über die ganze EU haben; und dann kommen auch noch die mehr als 5000 Beschäftigten in den diplomatischen Vertretungen der EU in der ganzen Welt hinzu.

Der EÖD besteht aus hoch qualifizierten Kolleginnen und Kollegen. Sie müssen in wenigstens drei Amtssprachen der Union arbeiten können - allein schon, um intern kommunizieren zu können; aber auch, um den Dienst in einer vielsprachigen Union erbringen zu können. Der Europäische Gerichtshof als höchste Gerichtsbarkeit in der Union braucht die besten Juristinnen und Juristen. Die Zentralbank braucht die besten Volkswirtinnen. Die Kommission benötigt Leute, die auch Microsoft, Uber oder Volkswagen die Stirn bieten können. Solche Leute bekommt man nicht für einen Hungerlohn.

Das Entlohnungsniveau liegt im Rahmen dessen, was bei internationalen Organisationen (wie UNO, WHO, Europarat) üblich ist. Es ist in etwa vergleichbar mit der Besoldung von Beamtinnen und Beamten in diplomatischen Vertretungen der BRD. Und niedriger als in multinationalen Konzernen, deren Beschäftigte sich auch auf viele Länder verteilen.

Lohn- und Pensionskosten machen nur gut 3 % des EU-Haushalts aus. Damit ist die Lohnquote - also das Verhältnis der Lohnkosten zum Gesamtbudget - deutlich niedriger als in jeder nationalen, regionalen oder kommunalen Verwaltung.

Der Zugang zum EÖD ist relativ streng gesetzlich festgelegt. Nur wer sich bei einem öffentlichen Auswahlverfahren als zu den Besten gehörig erweist, kann eingestellt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger in der Union haben gleichen Zugang zu diesen Auswahlverfahren. Vetternwirtschaft gibt es daher in einem viel geringeren Maß, als sie in anderen Bereichen anzutreffen ist.

Bis in die 90er Jahre waren fast alle Beschäftigten Beamte auf Lebenszeit. Dann setzte ein Trend zur Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse ein. Heute sind etwa 25 % der Kolleginnen und Kollegen befristet beschäftigt. Diese größer werdende Gruppe wird signifikant schlechter bezahlt, und Aufstiegsmöglichkeiten werden ihr vorenthalten.

Die Reform 2014

Obwohl nur 3 % des EU-Haushalts auf Personalkosten entfallen, bieten die Beschäftigten und Rentner eine ideale Angriffsfläche, jedes Mal wenn in der EU über Haushaltseinsparungen diskutiert wird. Damit lassen sich zwar keine spürbaren Haushaltsentlastungen erreichen, aber die Symbolik reicht, um anti-europäische, nationalistische Eiferer zu bestätigen (von denen es leider immer mehr gibt, in den meisten Mitgliedsländern), und um allgemeine Ressentiments gegen den Öffentlichen Dienst zu befriedigen.

Im Nachlauf der großen Finanzmarkt-Krise (die in Europa zur Staatshaushalts-Krise wurde) sahen sich die Arbeitgeber veranlasst, zum großen Kahlschlag gegen ihre Beschäftigten auszuholen. Langfristige Kürzungen der Gehälter und Renten von über 50 % standen auf der Wunschliste der Mitgliedsstaaten. Durch einen harten Streik der Beschäftigten im Jahr 2013, vor allem beim Rat der Europäischen Union, konnten einige Schläge abgewendet werden, aber es blieb noch eine Menge übrig:

Das Rentenalter wurde auf 66 angehoben (bis 2004: 60). Zur Erreichung des vollen Rentenniveaus sind jetzt knapp 39 Dienstjahre erforderlich. Wenn man bedenkt, dass im Wesentlichen nur erfahrene Bewerberinnen und Bewerber neu eingestellt werden, wird ersichtlich, dass dies unter normalen Umständen nicht erreichbar ist.

Die Wochenarbeitszeit wurde von 37,5 auf 40 Stunden angehoben. Gleichzeitig wurden 5 % der Planstellen gestrichen, das Gegenteil von rationaler Beschäftigungspolitik. Laufbahnen wurden beschnitten. Die oberen Besoldungsgruppen der verschiedenen Laufbahnen sind in der Regel nicht mehr erreichbar. Dadurch ergibt sich indirekt ein weiteres Absinken des Rentenniveaus.

Strukturelle Probleme

Darüber hinaus leiden der EÖD und seine Beschäftigten unter grundlegenden Fehlern seiner Architektur, die in der öffentlichen Diskussion kaum Beachtung finden. Nur einige dieser Fehler seien hier benannt:

Ein Aufstieg in die höheren Leitungsfunktionen ist kaum möglich. Diese werden in aller Regel »politisch« von den Mitgliedsländern, durch Quereinstieg besetzt. Das bedroht nicht nur die nationale Neutralität und Unabhängigkeit des EÖD, sondern wirkt auch demotivierend auf das Personal - wer oben ankommen will, darf nicht unten als kleine Beamtin oder kleiner Beamter in Brüssel anfangen.

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist der Europäische Gerichtshof zuständig. Das kostet die Beschwerdeführerin Beträge im fünfstelligen Bereich. Ein Risiko, das kaum jemand eingeht. Hinzu kommt, dass Urteile keine unmittelbar positive Wirkung entfalten. Im besten Fall wird die illegale Entscheidung des Dienstherrn annulliert - aber nicht durch eine gegenteilige Entscheidung ersetzt. Der Dienstherr kann dann nochmals die gleiche Entscheidung treffen, muss sie nur anders begründen. Diese Mechanismen führen dazu, dass eine gerichtliche Überprüfbarkeit dienstherrlicher Entscheidungen kaum gegeben ist.

Allgemeine arbeitsrechtliche Normen, die sich im nationalen Arbeitsrecht finden, haben keine - oder nur sehr indirekte - Wirkung im EÖD. So sind z. B. Kettenverträge ohne Weiteres möglich.

Durch die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und die unzureichenden Aufstiegsmöglichkeiten verliert sich das Interesse der besten Leute in Europa, sich um eine Stelle im EÖD zu bewerben. Das bringt Qualitätsverlust, der den Bürgerinnen und Bürgern der EU teuer zu stehen kommen kann.

- Inzwischen sind rund 25 % der Bediensteten auf Zeitverträgen, mit sehr reduzierten Gehältern und Aufstiegsmöglichkeiten. Eine mehr als ungesunde Entwicklung.

Gewerkschaften werden fundamentale Rechte vorenthalten

Die Liste ist lang - hier nur ein paar Beispiele zur Illustration:

- Tarifverträge gibt es überhaupt nicht. Gehälter und Arbeitsbedingungen werden einseitig festgelegt - im besten Fall nach »Anhörung« der Gewerkschaften.

- Die spezielle Krankenkasse der Beschäftigten hat einen Verwaltungsrat, der paritätisch besetzt ist. Hört sich nach Normalität an, wie man es von zu Hause gewohnt ist. Nur: Dieser »Verwaltungsrat« hat rein beratende Funktion. Alle Entscheidungen werden einseitig von den Arbeitgebern getroffen.

In den zahlreichen Agenturen, die vielfältige Aufgaben wahrnehmen, über das ganze EU-Territorium verstreut sind und inzwischen mehr als 10 000 Menschen beschäftigen, sind mit ganz wenigen Ausnahmen Gewerkschaften nicht einmal anerkannt.

Diese Liste lässt sich fortsetzen. Schon aus diesen Elementen wird ersichtlich, wie schwierig gewerkschaftliche Arbeit unter diesen Bedingungen ist.

In Europa gibt es noch eine ganze Reihe weiterer internationaler Organisationen mit vielen Tausend Beschäftigten: zum Beispiel das Europäische Patentamt (mit Dienstorten in München, Den Haag, Wien und Berlin), das Deutsch-Französische Jugend-Werk (Dienstorte Berlin und Paris), die OECD (Dienstort Paris), der Europarat (mit Hauptsitz in Straßburg), Eurocontrol (Sicherung der europäischen Luftfahrt, mit Dienstorten in Brüssel, Brétigny, Maastricht) oder auch die Europaschulen. All diese Organisationen beruhen auf eigenen völkerrechtlichen Verträgen. Es handelt sich oftmals um arbeitsrechts-freie Räume. Grundrechte gelten dort nicht - keine aus den nationalen Verfassungen, nicht die europäische Grundrechte-Charta, und auch nicht die europäische Sozialrechts-Charta oder ähnliches. In vielen Fällen gibt es keine effiziente, unabhängige Gerichtsbarkeit. Wir halten es für einen Skandal, dass diese Tausenden von Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes letzten Endes keinerlei Rechte geltend machen können.

Der EÖD ist ein öffentlicher Dienst. Es geht um den Dienst an der Bürgerin, dem Bürger. Genauso wie auf dem Standesamt in der Stadt, bei der Polizei, im Krankhaus oder beim Bundesfinanzministerium. Hier wie dort greift die liberale Zange - Haushaltseinschnitte und Verunglimpfung des öffentlichen Dienstes. Die Problemlagen sind ähnlich - nur dass im Falle des EÖD auch noch antieuropäische Propaganda hinzu kommt.

Der EÖD ist das Rückgrat der Europäischen Integration. Er ist das permanente Element - politische Entscheidungsträger wechseln häufig, und bringen oft Unerfahrenheit mit dem europäischen politischen Kontext mit, der durch sehr komplexe Strukturen und intransparente Entscheidungsverfahren gekennzeichnet ist. Ohne die Permanenz, Kompetenz und Unabhängigkeit des EÖD gäbe es keine europäische Integration.

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