Tätowierungen und Piercings darf der Chef nicht verbieten

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Stecker in der Nase und Bilder auf dem Arm sind heute keine Seltenheit mehr. Und doch gibt es Arbeitgeber, die Tätowierungen oder Piercings verbieten. Dürfen die das? In den meisten Fällen nicht, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. »Im Grundsatz darf jeder Arbeitnehmer erst einmal machen, was er will.«

Will der Arbeitgeber Vorschriften zum Äußeren machen, braucht er ein berechtigtes Interesse daran. Anders als Kleider lassen sich Tätowierungen nicht einfach abnehmen. Um sie zu verbieten, bräuchte der Arbeitgeber deshalb schon gute Gründe. Zwei Ausnahmen gibt es: Eine Betriebsvereinbarung kann eine Rechtsgrundlage für solche Vorschriften sein. Im Beamtenrecht gibt es relativ weitreichende Regeln rund um das Thema, etwa für Polizisten.

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