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Tadelloses Gericht?

Der Fall des Müllers Arnold aus dem Oderbruch wurde vor den Schranken dieses Gerichts verhandelt. Der Betreiber einer Wassermühle klagte gegen deren Zwangsversteigerung, die ihn seiner Existenzgrundlage beraubt hätte. Das Berliner Kammergericht entschied gegen den Müller, worauf jener eine Eingabe an König Friedrich II. von Preußen schrieb. Der Monarch setzte sich tatsächlich für den fleißigen Arb...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1096118.tadelloses-gericht.html

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