LINKE fordert Kehrtwende in der Wohnungspolitik

Bundestagsabgeordnete fordert Wohngeldreform und Mietpreisbremse, die tatsächlich wirkt

  • Lesedauer: 3 Min.

Zwickau. Die LINKE verlangt eine Kehrtwende in der Wohnungspolitik und auch Änderungen beim Wohngeld. »Die Wohngeldberechnung muss an die Realität angepasst und zugleich dynamisiert werden«, erklärte die Zwickauer Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann. Viele Familien hätten keinen oder einen zu geringen Wohngeldanspruch, obwohl sie sich die Miete kaum noch leisten könnten. Dabei sei gerade in Ballungsräumen weiter mit rasant steigenden Mieten zu rechnen.

»Die Einkommensentwicklung hält damit nicht Schritt - schon gar nicht im Niedriglohnbereich. Ferner müssen beim Wohngeld auch die Heiz- und Stromkosten Berücksichtigung finden«, betonte Zimmermann. Eine echte Wohngeldreform sei deshalb überfällig, flankiert durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung: »Aber das allein reicht nicht aus. Das Problem muss an der Wurzel angegangen werden.«

Nach Ansicht von Zimmermann braucht es für eine Kehrtwende in der Wohnungspolitik eine Mietpreisbremse, die tatsächlich wirkt und auch Bestandsmieten deckelt. Denn das Wohngeld sei nicht dazu da, Gewinne aus Wohnungsvermietungen zu vermehren: »Zudem fordern wir eine deutliche Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus und einen Neustart bei der Wohngemeinnützigkeit. Ferner muss der Spekulation mit Grund und Boden ein Riegel vorgeschoben werden.«

Zimmermann, Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag, hatte Zahlen zur Lage in Sachsen beim Statistischen Landesamt in Kamenz erfragt. Demnach bezogen im Vorjahr gut 48 000 Haushalte im Freistaat Wohngeld. Das waren mehr als 5000 weniger als im Jahr zuvor. In mehr als der Hälfte der Fälle stammte das Haupteinkommen von einem Rentner oder einer Rentnerin.

Der Rückgang bedeute nicht, dass sich die finanzielle Situation ärmerer Haushalte in Sachsen verbessert habe, betonte Zimmermann. Auch die verbesserte Lage auf dem Arbeitsmarkt trage kaum zu dieser Entwicklung bei. Vielmehr zeige sich ein bekannter Drehtüreffekt: »Nach jeder Wohngeldreform steigen die Berechtigtenzahlen zunächst kräftig an und nehmen danach wieder ab. Das wird auch so bleiben, solange das Wohngeld nicht jährlich an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst wird.«

Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, von der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete ab. Mit steigendem Einkommen sinkt der Wohngeldanspruch, bis er schließlich ganz endet. Derzeit liegt die Einkommensgrenze für Haushalte Alleinstehender bei 1010 Euro (Netto). Wohngeld wird nur an Menschen gezahlt, die keine Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen. Bei ihren Bezügen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt. dpa/nd

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