Zugang zu abschlagsfreier Rente mit 63 erschwert
Bundessozialgericht
Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 5 R 25/17 R) vom 28. Juni 2018 hervor. Eine Betriebsaufgabe reicht danach nicht.
Die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente schon mit 63 Jahren besteht seit Juli 2014. Voraussetzung sind 45 Beitragsjahre zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei zählen grundsätzlich auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosen- oder Krankengeld mit.
Davon ausgenommen sind all...
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