Brexit-Checkliste für Berliner Unternehmen
IHK: Firmen müssen sich auf das Ende des freien Warenverkehrs vorbereiten
Die Berliner Unternehmen müssen sich im Handel mit Großbritannien nach dessen EU-Austritt auf einen komplizierteren Warenverkehr einstellen. »Eine Zollabwicklung wird es in jedem Fall geben«, sagte die Koordinatorin für Zollfragen der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK), Martina von Mesterhazy, der dpa. Noch sei zwar nicht entschieden, unter welchen Bedingungen der Brexit Ende März 2019 verwirklicht werde. Die Firmen müssten sich dennoch auf das Ende des freien Warenverkehrs vorbereiten, betonte Mesterhazy.
So sollten sie etwa Mitarbeiter auswählen, die künftig Zollanmeldungen erstellen und möglicherweise Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen beantragen müssen. Auch steuerliche Regeln würden sich ändern, entsprechend müssten Rechnungsstellung und Buchführung angepasst werden. Zudem dürften sich durch Grenzkontrollen die Lieferzeiten verlängern, sagte Mesterhazy.
Die IHK Berlin hat für betroffene Unternehmen eine Brexit-Checkliste erstellt, mit deren Hilfe sie entlang der möglichen Brexit-Szenarien die Folgen abschätzen können. Großbritannien ist mit einem Handelsvolumen von knapp 1,2 Milliarden Euro der achtgrößte Handelspartner der Hauptstadt.
Bislang hat der bevorstehende Brexit den Berliner Exporteuren noch nicht geschadet. So wurden im vergangenen Jahr Waren im Wert von 644 Millionen Euro aus Berlin nach Großbritannien exportiert, 11 Prozent mehr als im Jahr 2016. Zu den wichtigsten Warengruppen gehörten Nahrungs- und Futtermittel (22 Prozent), Spezialfahrzeuge (16 Prozent) sowie EDV-Geräte und elektrische und optische Geräte (zusammen 9 Prozent).
Aus dem Vereinigten Königreich wurden im Jahr 2017 Waren für 532 Millionen Euro nach Berlin geliefert, ein Minus von 7 Prozent im Vergleich zu 2016. Die größten Anteile hatten dabei Lederwaren (19 Prozent), Maschinen (14 Prozent) sowie Auto und Autoteile (11 Prozent).
Der Brexit-Vertrag sieht eine Übergangsphase bis Ende 2020 vor. Die Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU sollen nach derzeitigem Stand im Oktober abgeschlossen werden. Gibt es keine Übereinkunft, scheidet Großbritannien ungeregelt aus der EU aus. dpa/nd
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