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Kritik an Aufsichtsrat in Duisburger Gehaltsaffäre

  • Lesedauer: 1 Min.

Duisburg. Nach der Kündigung der Chefin der Duisburger Behindertenwerkstatt aufgrund ihres umstrittenen Jahresgehaltes spricht der Bund der Steuerzahler von Totalversagen des Aufsichtsrats. Die Geschäftsführerin der gemeinnützigen Einrichtung in Nordrhein-Westfalen, die zur Hälfte von der Stadt Duisburg getragen wird, war wegen ihres Jahresgehalts von 376 000 Euro in die Kritik geraten. Das Recherchenetzwerk Correctiv hatte bereits 2017 darüber berichtet. Das Gehalt liege weit über einem angemessenen Wert von 150 000 bis 180 000 Euro und sei »inakzeptabel«, so das Kontrollgremium. Es sei ohne Kenntnis des Aufsichtsrats gezahlt worden. Der Steuerzahlerbund meint: »Wir halten es für eine Schutzbehauptung, dass der Aufsichtsrat von nichts gewusst haben soll. Und wenn es stimmt, muss man in jedem Fall in seiner Funktion als Kontrollgremium von Totalversagen sprechen«, sagte Haushaltsreferent Markus Berkenkopf. dpa/nd

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