Bislang keine Zurückweisung
Seit Samstag gilt deutsch-spanischer Vertrag über Flüchtlingsrücknahme
Berlin. Von dem mit Spanien vereinbarten Rücknahmeabkommen ist bislang noch kein Flüchtling betroffen. Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin sagte, wird bei den Grenzkontrollen seit Mitte Juni aufgeschlüsselt, in welchem EU-Mitgliedsland bereits ein Asylantrag gestellt wurde. Seitdem sei an der deutsch-österreichischen Grenze aber noch keine Person festgestellt worden, die bereits in Spanien Asyl beantragt hatte. Seit Samstag können Flüchtlinge, auf die das zutrifft, nach Spanien zurückgeschickt werden.
Bilaterale Verwaltungsvereinbarungen sind Voraussetzung dafür, dass Flüchtlinge binnen 48 Stunden zurückgewiesen werden können. Spanien ist das erste Land, mit dem Deutschland eine solche Vereinbarung geschlossen hat. Der genaue Wortlaut der Vereinbarung wurde noch nicht veröffentlicht. Laut Ministeriumssprecherin soll das erst nach Abschluss der noch laufenden Verhandlungen mit Griechenland und Italien zur Rücknahme von Flüchtlingen geschehen. epd/nd
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